Berlin. Mit den Finanzmitteln, die für den Bundesfernstraßenbau auf Basis des Haushaltsentwurfs 2025 vorgesehen sind, werden laut Bundesregierung „die im Zusammenhang mit laufenden Baumaßnahmen bestehenden Verpflichtungen bedient und die Erhaltung der Bundesfernstraßen, insbesondere die Brückenmodernisierung, vorangebracht“. Über die Baufreigabe von Bedarfsplanvorhaben werde nach Vorliegen von Baurecht „unter Berücksichtigung der dann zur Verfügung stehenden Finanzmittel entschieden“, heißt es in der Antwort der Regierung (20/14457) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14139).
Die Voraussetzung vorliegenden Baurechts und möglicher erster Arbeiten im Jahr 2025 erfüllt der Antwort zufolge aktuell nur das Bedarfsplanvorhaben auf der Bundesautobahn A 43, AS Bochum-Gerthe – AS Bochum-Riemke. „Vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsführung und der voraussichtlich zur Verfügung stehenden Mittel ist für dieses Bedarfsplanvorhaben 2025 voraussichtlich keine Baufreigabe möglich“, schreibt die Bundesregierung. (hib/HAU)