
Bochum. Die Stadtverwaltung Bochum hat im Jahr 2024 Anträge auf Landesfördermittel im sozialen Wohnungsbau von insgesamt 78 Millionen Euro bewilligt. Mit diesen Landesfördermitteln sollen in Gesamtheit 462 preisgünstige Wohnungen realisiert werden. Dies übersteigt die am Anfang des Jahres 2024 durch das Land Nordrhein-Westfalen zugeteilte Budgetierung in Höhe von 26 Millionen Euro um 200 Prozent. Die Stadt Bochum profitierte hier davon, dass Mittel in anderen Städten und Kreisen teils nicht abgerufen wurden.
Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke hierzu: „Der öffentlich geförderte Wohnungsbau ist mit zinsgünstigen Darlehen und den dazugehörigen Tilgungsnachlässen im Vergleich zum frei finanzierten Wohnungsbau aktuell unschlagbar. Ohne das NRW-weite Förderprogramm käme der Mietwohnungsneubau nahezu zum Erliegen. Noch nie wurde in Bochum so viel Geld, nämlich rund 80 Millionen Euro, für den geförderten, bezahlbaren Wohnungsbau ausgegeben.“
Die Bewilligungen flossen in nahezu jeden Förderbaustein des Landes Nordrhein-Westfalen (Neubau, Modernisierung, Eigenheimförderung, inklusives und studentisches Wohnen). Hierbei konnten 239 Wohnungen aus dem Bereich des Mietwohnungsneubaues und 212 Wohneinheiten (WE) im Zuge einer Modernisierung per Förderzusage beschieden werden. 166 WE aus diesen Modernisierungsmaßnahmen gehörten vor öffentlicher Bewilligung zum freifinanzierten Wohnungssegment und erhalten durch die Förderzusage eine Mietpreis- und Belegungsbindung. Die Förderobjekte verteilen sich hierbei auf zehn Bochumer Ortsteile. Neben den Förderzusagen für Mietwohnungen und großen Modernisierungsbeständen erhielten auch Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer Unterstützung: Elf Zusagen, die mit einem Volumen von zwei Millionen Euro den Bau, Kauf oder Sanierung von Eigentum ermöglichen.
Der Rat der Stadt Bochum hat im Oktober die Fortschreibung des Handlungskonzepts Wohnen beschlossen. Als wohnungspolitisches Ziel wurde hier die Schaffung von 300 neuen Mietpreis- und Belegungsbindungen pro Jahr definiert. Mit 405 neuen Sozialbindungen konnte dieses Ziel in diesem Jahr deutlich übertroffen werden.
Für das Jahr 2025 steht ebenfalls ein positiver Ausblick bevor. Derzeit liegen dem Amt für Stadtplanung und Wohnen so viele Förderanträge für Bauvorhaben vor wie noch nie. Die zur Verfügung stehenden Förderkulissen für 2025 werden eingangs des neuen Jahres durch das Land bekanntgegeben.
Die Leiterin des Amtes für Stadtplanung und Wohnen, Heike Möller, ordnet das Bochumer Ergebnis 2024 und den Ausblick auf das Jahr 2025 wie folgt ein: „Die Versorgung der Bochumer Bevölkerung mit preisgünstigem Wohnraum gehört jetzt und zukünftig zu den zentralen Themen unserer Gesellschaft. Als Antwort auf angespannte Wohnungsmarktsituationen bedarf es mehr bezahlbaren Wohnraums durch mietpreisgebundene Wohnungen.“
Nordrhein-Westfalen gewährt je nach Förderdarlehen, der Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung sowie der Einhaltung energetischer Standards Rückzahlungsnachlässe von zehn bis 50 Prozent. Investorinnen und Investoren, die ein solches Baudarlehen in Anspruch nehmen, erhalten also geschenktes Geld in Form von Befreiungen von Tilgungsleistungen, die auf Basis von Darlehensverträgen mit der zuständigen Förderbank, der NRW.BANK, geschlossen werden. Für Bochum ergab sich auf Basis von rund 20 Projekten ein Nachlass von insgesamt 28 Millionen Euro.
Für Neubauten können öffentliche Förderungen erst nach Erteilung einer Baugenehmigung bewilligt werden. Von der Förderzusage bis zur Bezugsfertigkeit vergehen in der Regel mehrere Jahre. Nach Fertigstellung sind die Mieten für 25 oder 30 Jahre auf einem gemäßigten Niveau. Im vergangenen Jahr sind rund 150 öffentlich geförderte Wohneinheiten bezugsfertig geworden und stehen dem Bochumer Wohnungsmarkt zur Verfügung. Für 22 weitere Wohnungen wurde die im Jahr 2024 auslaufende Sozialbindung für 15 Jahre verlängert.