
Willich. Das Willicher Fitness- und Gesundheitsstudio Halle 22 bietet im Frühling wieder mehrere Kurse an, für die die Krankenkassen mindestens 80 Prozent der Kosten übernehmen – sog. § 20-Präventionskurse.
„§ 20 Präventionsgesetz besagt, dass jeder gesetzlich Versicherte zwei Mal im Jahr einen Anspruch auf eine geförderte Präventions-Maßnahme hat – aber das wissen viele nicht“, so Thomas Mathes, einer der Geschäftsführer der Halle 22. Präventionskurse sollen vorbeugen und aufklären, mit dem Ziel, schwerere gesundheitliche Beeinträchtigungen zu vermeiden. Die Absolventen sollen das Gelernte in ihren Alltag integrieren können.
Die konkreten Themen in der Halle 22: Am 6. Februar und wieder am 30. April beginnen Kurse nach dem BALLance-Konzept. Der Ansatz: Obwohl Rückenschmerzen meist in der Hals- und Lendenwirbelsäule zu spüren sind, ist ihre Ursache häufig in der Brustwirbelsäule und einem dortigen erhöhtem Druck (Kompression) zu finden. Hier setzen BALLance-Bälle und speziell entwickelte BALLance-Übungen an, sodass die Ursache der Rückenschmerzen und damit auf Dauer die Schmerzsymptome behoben werden.
Am 18. Februar und am 10. März beginnen Kurse nach dem five-Konzept. Es zielt darauf ab, „Rücken- und Gelenkproblemen vorzubeugen und die Beweglichkeit zu verbessern“, erklärt Thomas Mathes. Bei den Übungen lenken die Geräte die Trainierenden in Rückwärtsbewegungen, die die Muskeln entgegen ihren Alltagsgewohnheiten strecken. So werden Fehlhaltungen vermieden und Schmerzen gelindert.
Nach Belieben können sich Interessenten/-innen für den online-Kurs (acht Wochen) „happyfigur24“ anmelden. Kern ist ein individuell angepasster Ernährungsplan, der den Körper ohne Hunger oder Verbote versorgt, aber das Abnehmen ermöglicht. Jede/-r Teilnehmer/-in erhält seinen Plan als gebundenes und bebildertes Buch, in dem Vorlieben, Abneigungen, Allergien, Tagesabläufe und Kochzeiten berücksichtigt werden. Dazu werden die Teilnehmer durch ein gezieltes Training geführt.
Hintergrund: § 20-Präventionskurse sind nur in entsprechend anerkannten Fitnessstudios möglich. Durch die Kassenanerkennung erhalten die Teilnehmer – sofern sie ihre Teilnahme an mindestens sechs von acht Unterrichtseinheiten nachweisen – bis zu 100 Prozent der jeweiligen Kosten von der Kasse erstattet. Für diese Angebote können sich auch Nicht-Mitglieder der Halle 22 anmelden, es besteht keine Verpflichtung zur Mitgliedschaft. Die Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei den Kassen stellt die Halle 22 aus. Infos gibt es unter Tel.: 02154 / 88 66-0 oder bei Janine.zschoche@halle22.de