Erkrath. Unter dem diesjährigen Motto „Mit Frohsinn im Gepäck sind alle Jeck“ starten am Samstag, den 22.02.2025, um 14:11 Uhr wieder mehrere bunte Wagen und Fußgruppen durch Alt-Erkrath. Veranstaltet wird der Karnevalsumzug von der Karnevalsgesellschaft „Die letzten Hänger“. Das Ende des Straßenkarnevals wird gegen 16:30 Uhr erwartet. Während der Dauer des Umzugs ist der komplette Streckenverlauf nicht befahrbar, sodass mit Sperrungen und weiteren Verkehrsbehinderungen zu rechnen ist. Auch der Bürgerbus sowie der Linienbusverkehr der Rheinbahn sind hiervon betroffen.
Der Zug selbst beginnt am Gerberplatz und bewegt sich von dort aus über die Neanderstraße, Bismarckstraße, Bahnstraße und Morper Allee bis hin zum Erkrath S-Bahnhof. Zurück geht es vom Bahnhof aus über die Morper Allee, vorbei am Rathaus, durch die Fußgängerzone Bahnstraße, über die Kirchstraße, Schubertstraße und Bongardstraße, ehe der Zug wieder am Gerberplatz endet. Damit sich die beteiligten Wagen und Fußgruppen entsprechend formieren können, wird es am Gerberplatz bereits ab Freitag, den 21.02.2025, 18:00 Uhr, ein Halteverbot geben. Weitere temporäre Halteverbote am Veranstaltungstag, die zur Durchführung des Zuges nötig sind, sind auf der Gerberstraße und Morper Allee in der Nähe des Bahnhofs sowie im weiteren Verlauf des Zuges auf der Kirchstraße, Schubertstraße und Bongardstraße zu beachten.
Karneval feiern, aber richtig
Die städtische Ordnungsbehörde bittet alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Erkrather Straßenkarnevals zudem darum, sich rund um die Feierlichkeiten so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung sowie ein sauberes Stadtbild gewahrt werden. Dabei wird empfohlen, in unmittelbarer Nähe des Zuges sowie in der Fußgängerzone an der Bahnstraße so weit wie möglich auf den Gebrauch von Glasflaschen zu verzichten. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass das Verrichten der Notdurft auf öffentlichen Flächen, in Parks sowie auf Plätzen strikt untersagt ist. Abfälle wie leere Flaschen oder Zigarettenkippen sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Auch der Ausschank alkoholischer Getränke wird im Rahmen des Jugendschutzes streng kontrolliert und darf mit Ausnahme von Bier und Wein (ab 16 Jahren) nur an volljährige Personen erfolgen. Ordnungswidriges Verhalten wird mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet. Zudem werden erneut sogenannte Hin-Guckerinnen und Hin-Gucker aus der städtischen Kinder- und Jugendförderung als Ansprechpersonen für zu stark alkoholisierte und orientierungslose Jugendliche vor Ort sein, um im Bedarfsfall möglichst schnelle Unterstützung bzw. Hilfe zu organisieren. Zu erkennen sind sie durch neon-gelbe Leuchtwesten und schwarze Umhängetaschen mit entsprechender Aufschrift.