Zum Schutz der Igel und anderer Tiere soll es in Krefeld ein Verbot des Einsatzes von Mährobotern in der Nacht geben (Foto: Pixabay)

Krefeld. “Dabei sind die Erfahrungen aus anderen Städten eingeflossen”

In Krefeld soll zum Schutz für Igel und andere Tiere der nächtliche Einsatz von Mährobotern verboten werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung steht zur Vorberatung zunächst auf der Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit und Landwirtschaft in der Sitzung vom 20. März, um 17 Uhr im Krefelder Rathaus, anschließend zum Beschluss auf der Tagesordnung im Stadtrat am 1. April, um 17 Uhr im Seidenweberhaus. „Wir halten eine Beschränkung des Einsatzes von Mährobotern in Privatgärten im Hinblick auf den Tierschutz für sinnvoll und haben deshalb eine Allgemeinverfügung erarbeitet, die wir der Politik nun vorstellen. Dabei sind die Erfahrungen aus anderen Städten eingeflossen”, sagt Krefelds Umweltdezernentin Sabine Lauxen.

Naturnahe Gärten bieten gerade für die Igel als Lebensraum Potenzial

Die Bestände des Europäischen Igels (Erinaceus europaeus) sind rückläufig. Das Tier steht auf der Roten Liste der gefährdeten Arten. Als einer der gravierendsten Gründe für den sinkenden Igelbestand gilt der Rückgang der Insektenpopulation. Weitere Gründe sind Pestizideinsatz, Lichtverschmutzung und Lebensraumverlust in der freien Landschaft. Deshalb bieten gerade naturnahe Gärten für die Igel als Lebensraum Potenzial. In diesen Gärten werden jedoch inzwischen auch in Krefeld häufig Mähroboter eingesetzt, die bei Nacht eine Gefahrenquelle für Igel und zahlreiche kleine Wirbeltiere wie Erdkröten und andere Amphibien darstellen können. Viele Wildtiere gehen nachts auf Futtersuche und können nicht schnell genug flüchten, wenn sich ihnen der Mähroboter nähert. Igel rollen sich in diesem Fall oft zusammen. Die Mähroboter können gravierende Schnittverletzungen verursachen. Die verletzten Tiere haben meist sehr lange und erhebliche Leidenszeiten. Technische Lösungen, die zum Schutz der Igel an den automatisierten Geräten angebracht oder in jene integriert werden, sind aktuell noch nicht ausgereift.

Verletzen oder töten Mähroboter einen Igel, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die Stadtverwaltung hat sich bei der Erarbeitung der Regelungen an in anderen Kommunen bereits aufgestellten Allgemeinverfügungen orientiert. Das Betriebsverbot für Mähroboter soll demnach jahreszeitenabhängig in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des folgenden Tages gelten. So ist sichergestellt, dass das Mähroboterverbot zumutbar und verhältnismäßig ist.

Grüne freuen sich über Allgemeinverfügung zum nächtlichen Mähverbot

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte zuletzt im Umweltausschuss angefragt, zu welchem Ergebnis die Prüfung eines nächtlichen Mähverbots für das Stadtgebiet in Krefeld gekommen sei. Nun hat die Verwaltung für den nächsten Umweltausschuss und die Ratssitzung eine Allgemeinverfügung eingebracht, die ein Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern vorsieht.

„Wir freuen uns über diese Entwicklung und hoffen auf eine breite politische Zustimmung. Mähroboter sind einer der Hauptgründe für eine Vielzahl schwerverletzter Igel, die von unseren Krefelder Initiativen zur Igelrettung aufgenommen werden. Die Helferinnen und Helfer in den Auffangstationen leisten hier seit Jahren eine beeindruckende Arbeit, um die verletzten Tiere zu versorgen und es werden von Jahr zu Jahr mehr Tiere, die schwer verletzt aufgefunden werden. Von Verbänden und Tierschutzorganisationen wird wiederkehrend betont, dass dieses Tierleid durch ein solches Nachtfahrverbot vermieden werden kann”, betont Julia Müller, umweltpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen. „Die Stadt Krefeld begibt sich damit in gute Gesellschaft. Viele Kommunen haben ein solches Verbot eingebracht und in Teilen bereits beschlossen.”

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