Martin Heinen (Foto: privat)
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Mönchengladbach. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in einem Eilverfahren entschieden: Die Protected Bike Lane auf der Hohenzollernstraße muss zurückgebaut werden. Die CDU-Ratsfraktion hatte hierzu den Hauptausschuss per Sondersitzung einberufen lassen und sieht sich nach der Diskussion zum Gerichtsentscheid zur Protected Bike Lane in ihrer langjährigen Kritik bestätigt.

„Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist eine deutliche Klatsche für die Stadtverwaltung und Oberbürgermeister Felix Heinrichs (SPD). Wir haben als CDU stets darauf hingewiesen, dass die Rechtslage unsicher ist. Nun zeigt sich: Mehr als eine halbe Millionen Euro wurden ohne tragfähige rechtliche Grundlage verbaut“, erklärt Martin Heinen, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion. „Die juristische Unsicherheit war von Anfang an absehbar. Dennoch wurde eine Lösung durchgesetzt, die nun in dieser Form aufgrund einer Fülle als Regelverstößen gegen die Straßenverkehrsordnung nicht haltbar ist. Steuergelder, die wir für den Ausbau vernünftiger Radwege gut hätten einsetzen können, wurden stattdessen für dieses Prestigeprojekt der Ampel-Mehrheit leichtfertig in den Sand gesetzt. Alleine der Rückbau der hartkantigen Steine und das Entfernen der unerlaubten Doppel-Linie kostet die Steuerzahler rund 200.000 EUR“.

Besonders gravierend ist, dass bereits im Oktober ein erstes Verfahren wegen der Klage eines Bürgers eingeleitet wurde, das die Stadt, anstatt transparent die Öffentlichkeit zu informieren, unter der Decke gehalten hat. „Die mangelnde Transparenz der Verwaltung ist ein weiter Aspekt dieses Vorgangs, der nicht hinnehmbar ist. Es stellt sich die Frage, warum Oberbürgermeister Heinrichs und seine Verwaltung die Öffentlichkeit nicht früher über die rechtlichen Schwierigkeiten informiert haben“, so Heinen weiter.

Die CDU-Fraktion akzeptiert die Beschwerde der Stadt gegen die zu kurze Frist für den Rückbau. Im Ausschuss erklärte die Verwaltung, dass sie es im Gerichtsverfahren versäumt hatte, dem Gericht mitzuteilen, wie viel Zeit sie für einen Rückbau benötigt und daher nun eine nicht umsetzbare Frist auferlegt bekommen habe. Zudem räumt die Verwaltung selbst ein, dass es kaum Aussicht auf eine erfolgreiche Verteidigung der Protected Bike Lane vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gibt. Aus Sicht der CDU  stellt sich daher mit Blick in die Zukunft die Frage, wie eine verkehrssichere und rechtskonforme Lösung für die Hohenzollernstraße, aber auch allen anderen zukünftigen Projekten, aussehen kann.

Henry Ferl, Sprecher der CDU im Ausschuss für Umwelt und Mobilität, betont: „Wir stehen zur Förderung des Radverkehrs, aber sie muss fachlich sinnvoll und rechtssicher erfolgen. Nun muss schnellstmöglich eine tragfähige Alternative auf den Tisch, um eine verkehrssichere Radverkehrslösung für die Hohenzollernstraße zu gewährleisten.“

In der Diskussion um die Führung der Radverbindung in Eicken hat die CDU deutlich gemacht, dass sie der Überzeugung ist und dafür plädiert, die Bökelstraße oder die Eickener Straße als tragfähige Alternativrouten in die Planung aufzunehmen. Diese Frage wird auf Vorschlag der CDU-Fraktion nun in der kommenden Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Mobilität weiter fachlich beraten.

Die CDU fordert, dass die Fehler der Vergangenheit ernsthaft aufgearbeitet werden und sich solche Fehlplanungen nicht wiederholen.

SPD will weiterhin sichere Radführung auf der Hohenzollernstraße

„Kein Radweg auf der Hohenzollernstraße ist auch keine Alternative“, so fasst Thomas-Maria Claßen, mobilitätspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Mönchengladbach, die aktuelle Diskussion rund um die Hohenzollernstraße zusammen. In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf beschlossen, dass die Stadt den Radweg und die Begrenzungssteine auf der Hohenzollernstraße wieder entfernen müsse. Dies gilt vorläufig bis zum Abschluss des eigentlichen Hauptverfahrens. 2023 ist an der viel befahrenen Verbindungsstrecke zwischen den östlichen Stadtteilen und der Innenstadt auf je einer Spur ein sicherer Radweg eingerichtet worden. Bereits 2017 wurde die Benutzungspflicht auf dem alten, zu schmalen und durch Baumwurzeln beschädigten Radweg aufgehoben. Seitdem ringt die Mönchengladbacher Politik um eine Lösung. „Mit unserer Entscheidung für eine sichere Radverkehrsführung bauen wir auf dem Beschluss des Masterplans Nahmobilität auf, der noch gemeinsam mit der CDU beschlossen worden ist. Die Zahlen zeigen eindeutig, dass der Autoverkehr auf dieser Strecke genauso gut rollt wie vorher und die Zahl der Fahrradfahrenden innerhalb kurzer Zeit deutlich gestiegen ist“, erklärt Claßen.

„Wir respektieren den Beschluss im Eilverfahren. Die Reaktion des Gerichtes zeigt aber auch, dass es endlich einer anderen gesetzlichen Regelung bedarf, um einen Ausgleich zwischen fließendem Autoverkehr und sicheren Rad- und Fußwegen in dicht besiedelten Bereichen zu ermöglichen. Wie viele andere Städte auch, hat sich Mönchengladbach daher verschiedener Maßnahmen bedient. Da es noch kein einziges Urteil in der Frage von Protected Bike Lanes gibt, ist nun dringend eine Grundsatzklärung notwendig“, so Thomas-Maria Claßen.

In einer Sondersitzung des Hauptausschusses berichteten Stadtverwaltung und mags ausführlich über die damalige Planung, die Einschätzung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes und die Möglichkeiten des Rückbaus. Die Stadt hat gegen zwei Bestandteile des Beschlusses Beschwerde eingelegt. Die eingeräumte Frist von drei Wochen sei laut Auskunft mags nicht zu schaffen und zumindest ein Radfahrstreifen soll erhalten bleiben, da der Holperweg neben den Bäumen bei weitem nicht den Ansprüchen an einen guten Radweg genüge. Geplant ist, dass in den Osterferien die Straße insgesamt einen neuen Deckenüberzug erhält und damit die Klebebordsteine verschwinden. Diese Maßnahme wäre sowieso in ein bis zwei Jahren notwendig geworden und ist daher auch finanziert. Abhängig von der Reaktion des Gerichtes auf die Beschwerde der Stadt gegen den Beschluss im Eilverfahren kann dann ein Radfahrstreifen pro Seite markiert werden, der mit einem einfachen weißen Streifen abmarkiert würde. Für den Autoverkehr bliebe es bei einer Spur, genau wie in den Streckenabschnitten vor und hinter der Allee.

Die politische Diskussion über die Radwegeführung wird Anfang April im Ausschuss für Umwelt und Mobilität weitergehen. „Wir bedanken uns für die sachliche Diskussion im Hauptausschuss. Nun wird es im Fachgremium darum gehen, ob andere Wegeführungen über Seitenstraßen besser sind, als eine direkte und sichere Verbindung über die Hauptroute. Dazu gibt es unterschiedliche Einschätzungen der Fraktionen. Die Fachverwaltung hat allerdings schon ausgeführt, dass sowohl die Bökel- als auch die Eickener Straße erhebliche Nachteile für Rad- und Autofahrer mit sich bringen und eher als zusätzliche Angebote mitgedacht werden sollten“, sagt Claßen.

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