(Foto: Wilfried Meyer)
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Viersen/Kempen. Für den Erhalt der flächendeckenden Geburtshilfe in Nordrhein-Westfalen setzt die schwarz-grüne Landesregierung Bundeszuschüsse in Höhe von rund 25 Millionen Euro gezielt ein. Gefördert werden kleinere Geburtsstationen, die besonders von den hohen Vorhaltekosten betroffen sind – auch das Allgemeine Krankenhaus Viersen erhält eine Förderung in Höhe von rund 422.000 Euro, das Hospital zum Heiligen Geist in Kempen eine Förderung von rund 397.000 Euro.

„Geburtshilfe gehört wohnortnah in die Fläche – werdende Eltern brauchen Verlässlichkeit, Sicherheit und kurze Wege“, sagt die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion Meral Thoms aus dem Kreis Viersen. „Die Unterstützung kleiner Standorte stärkt die flächendeckende Versorgung rund um die Geburt – und hilft den Familien bei uns im Kreis Viersen.“

Maja Roth-Schmidt, Viersener Fraktionssprecherin der Grünen, begrüßt die Entscheidung: „Eine wohnortnahe Geburtshilfe ist Teil einer familienfreundlichen Stadt und stärkt das Vertrauen junger Familien in die Versorgung vor Ort. Ich freue mich, dass das Allgemeine Krankenhaus Viersen diese wichtige Unterstützung erhält – das ist ein gutes Signal für werdende Eltern und für Viersen als attraktiven Lebensort.“ „Die Geburtshilfe im Hospital zum Heiligen Geist ist für viele Familien in Kempen unverzichtbar. Wer gute Versorgung vor Ort will, muss kleine Standorte gezielt stärken – das macht die Landesregierung jetzt. Das ist eine wichtige Brücke in Richtung zukunftsfeste Krankenhausversorgung“, so Joachim Straeten, Fraktionsvorsitzender der Grünen in Kempen.

Der Bund stellt die Mittel zur Verfügung, um die Finanzierung bis zum Greifen der bundesweiten Krankenhausreform zu überbrücken. Die Notwendigkeit, Personal rund um die Uhr bereitzustellen, setzt gerade kleine Geburtshilfen unter hohen finanziellen Druck. Damit sie nicht aufgeben müssen, hat die Landesregierung in der diesjährigen Förderrunde festgelegt, dass ausschließlich Krankenhäuser mit einer vergleichsweise niedrigen Zahl von Geburten diesen Zuschuss zur Finanzierung ihrer Betriebskosten erhalten. 69 Kliniken in NRW profitieren davon. „Die Überbrückungshilfe ist wichtig, aber klar ist: Die anstehende bundesweite Krankenhausreform muss sicherstellen, dass die Betriebskosten für die Geburtshilfe dauerhaft finanziell abgesichert werden“, betont die Landtagsabgeordnete Meral Thoms.

Da die Förderbescheide noch nicht rechtskräftig sind, kann es gegebenenfalls zu geringfügigen Änderungen kommen.

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