
Duisburg/Moers. In der juristischen Auseinandersetzung um die Deponieplanung Lohmannsheide hat die Antragstellerin, das Unternehmen “Deponien auf Halden” (DAH1), bei Gericht einem Eilantrag auf sofortigen Vollzug gestellt. Beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) stößt dies auf Unverständnis. Da der BUND NRW nicht nur das konkrete Vorhaben beklagt, sondern auch auf übergeordneter Ebene Klage gegen den Regionalplan des Regionalverbandes Ruhr erhoben hat, seien zunächst die Entscheidungen der Gerichte abzuwarten bevor unumkehrbare Fakten geschaffen werden.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf hatte der BUND NRW 2024 Klage eingereicht und diese dann begründet. Beides erfolgte fristgerecht und führte dazu, dass die DAH1 nicht mit der Errichtung der Deponie beginnen konnte. Nun war es an der DAH1 eine Klageerwiderung bis zum 07.02 beim Oberverwaltungsgericht (OVG) einzureichen. Dafür hat sie eine Fristverlängerung bis Ende April erbeten und bewilligt bekommen. Wie der BUND nun erfahren hat, hat die DAH1 diese Zeit aber nicht genutzt, um die Klageerwiderung zu erarbeiten. Stattdessen wollte sie die Bezirksregierung davon überzeugen, trotz laufendem Verfahren mit der Errichtung der Deponie im Rahmen eines vorzeitigen Maßnahmevollzug beginnen zu können. Dies wurde aber von der Bezirksregierung abgelehnt.
Gegen diese Ablehnung zieht die DAH1 ihrerseits mit einem Eilantrag vor das Oberverwaltungsgericht, um den sofortigen Vollzug doch noch durchzusetzen. Gleichzeitig hat die DAH1 eine weitere Verlängerung zur Klageerwiderung bis zum 30.06. eingereicht und vom OVG genehmigt bekommen.

Hierzu Kerstin Ciesla, Sprecherin der BUND-Kreisgruppe Duisburg und stellvertretende Landesvorsitzende des BUND: “Unglaublich! Die DAH1 bringt nicht rechtzeitig bei, was vom Gericht verlangt ist und will dafür eine Fristverlängerung. Und dann teilt sie kurz vor Ablauf dieser verlängerten Frist mit, dass man sich gar nicht um die Forderung des Gerichtes gekümmert, sondern die Anwälte auf die Vorbereitung des Eilantrags angesetzt habe. Dass die DAH1 Umweltbelange und die Interessen vieler Menschen in der Region nicht respektiert, wissen wir schon lange. Dass sie nun auch die Gepflogenheiten in einem geordneten Gerichtsverfahren so krass missachtet, ist nicht mehr hinnehmbar.”
Dabei sind inzwischen mehrere Verfahren anhängig. Der BUND klagt nicht nur gegen das konkrete Vorhaben an der Stadtgrenze von Moers zu Duisburg, sondern auf übergeordneter Ebene auch gegen den Regionalplan des Regionalverbandes Ruhr. Dieser basiert auf fehlerhaften Planungsentscheidungen des Landes NRW, die erfolgreich vom BUND beklagt wurden. Damit steht auch der Regionalplan auf äußerst wackeligen Füßen. Für die Umweltschützer*innen ein Grund mehr, die laufenden Verfahren abzuwarten, anstatt vorschnell irreversible Eingriffe vorzunehmen.
Die BUND-Kreisgruppe Duisburg und die Ortsgruppe Moers/Neukirchen-Vluyn blicken nach wie vor zuversichtlich auf das konkrete Verfahren zur Deponieplanung. “Grund für unseren Optimismus ist zum einen die Unterstützung unseres Fachanwalts und die mehrerer Gutachter. Zum anderen ist es die Unterstützung aus der Bevölkerung, die mit ihrer Spendenbereitschaft die Begleichung von Anwalts- und Gutachterkosten überhaupt erst ermöglicht hat”, führt Michael Zerkübel, Sprecher der Ortsgruppe Moers/Neukirchen-Vluyn aus. Die neuerliche Wendung wird mit weiterem Aufwand verbunden sein, sodass die BUND-Aktiven die Menschen in der Region bitten, mit ihrer Unterstützung nicht nachzulassen. Abzugsfähige Spenden unter dem Stichwort “Deponie Lohmannsheide” sind willkommen. Näheres unter www.bund-wesel.de und www.bund-duisburg.de