Ennepe-Ruhr-Kreis. Die Vorsitzende der Frauen Union im Ennepe-Ruhr-Kreis, Sarah Kramer, zeigt sich tief besorgt über die Pläne eines Essener Abiturjahrgangs, die Abschlussfeier nach Geschlechtern getrennt zu veranstalten. Für sie ein alarmierendes Zeichen religiös motivierter Desintegration.
„Es erschreckt mich zutiefst, dass junge Menschen im Jahr 2025 ernsthaft darüber nachdenken, ihre Abiturfeier geschlechtergetrennt zu gestalten – und das offenbar aus religiösen Gründen“, erklärt Sarah Kramer. Hintergrund ist ein Bericht der WAZ vom 12.06.2025, wonach ein Abiturjahrgang in Essen eine geschlechtergetrennte Feier plante und sich hierfür bereits juristischen Beistand organisiert hatte. Obwohl die Feier als private Veranstaltung geplant war, stieß der Vorschlag auf deutlichen Widerstand – insbesondere von Lehrkräften, die ihre Teilnahme an einer solchen Feier ablehnten.
„Dass Lehrer sich gezwungen sahen, ein solches Zeichen zu setzen, zeigt: Das war keine harmlose Idee Einzelner“, so Kramer weiter. „Die Hinzuziehung juristischer Unterstützung verdeutlicht, dass hier eine tiefere ideologische Motivation dahinterstand.“
Für die Frauen Union ist der Vorfall mehr als ein Einzelfall – er ist Ausdruck eines tieferliegenden Problems. Kramer warnt eindringlich: „Religiös motivierte Geschlechtertrennung ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Sie widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 und der Gleichberechtigung der Frau. Gerade Abiturientinnen und Abiturienten, die kurz davor stehen, die Schule zu verlassen, sollten diese Grundprinzipien unserer Verfassung nicht nur kennen, sondern auch verinnerlicht haben. Das gehört zur Reifeprüfung dazu.“
Die Politikerin kritisiert, dass es zunehmend Fälle gebe, in denen Schüler aus religiösen Gründen nicht am Schwimm- oder Sportunterricht teilnehmen oder Klassenfahrten verweigern. Diese Entwicklungen seien integrationshemmend. „Alle diese schulischen Maßnahmen – vom Schwimmunterricht bis zur Klassenfahrt – fördern Integration und Gemeinschaft. Wenn sie systematisch boykottiert werden, verpuffen die Bemühungen der Schulen. Das ist besorgniserregend“, sagt Kramer.
Besonders schockierend sei ein im Artikel erwähnter Bericht einer Lehrkraft, wonach einige muslimische Schülerinnen ihr Kopftuch nur in der Schule tragen würden – aus Angst vor dem Druck muslimischer Gruppen. Kramer dazu: „Das ist kein Ausdruck von Religionsfreiheit, das ist Einschüchterung. Ein solcher religiöser Fundamentalismus darf in unseren Schulen keinen Platz haben.“
Die Vorsitzende der Frauen Union erinnert auch daran, dass Artikel 4 des Grundgesetzes nicht nur die positive, sondern auch die negative Religionsfreiheit schützt. „Es ist genauso ein Grundrecht, sich von religiösen Riten fernzuhalten, wie es ist, sie auszuüben. Schulen müssen solchen Fällen konsequent nachgehen.“
Doch sie betont auch: „Prävention gegen religiös oder politisch motivierte Extreme kann und darf nicht allein Aufgabe der Schulen sein. Hier ist die gesamte Gesellschaft gefragt – Politik, Eltern, religiöse Gemeinden. Wir müssen uns ehrlich machen: Unsere Verfassungsväter haben keine Gesellschaft gewollt, in der religiöse Dogmen über unsere demokratischen Grundwerte gestellt werden.“






















