Jochen Hartmann (Foto: privat)
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Mülheim an der Ruhr. Leider erst wenige Tage vor der Wahl ploppte in der WAZ-Mülheim ein möglicher Skandal des Oberbürgermeisters Buchholz (CDU) und der Mitbewerberin um das Amt des Oberbürgermeisters, Bresa (Grüne) zu Lasten der Stadt auf.

Der Hintergrund: Bresa hatte sich 2022 auf die Stelle der vakanten Amtsleiterin des Umweltamtes in Mülheim beworben –es gab aber Mitbewerber. Eine der Mitbewerberinnen sollte besser qualifiziert gewesen sein, allerdings mit einem SPD Parteibuch. Möglicherweise passte das der grün-schwarzen Koalition in Mülheim nicht. Die Entscheidung fiel jedenfalls zugunsten von Bresa. Denkbar wäre eine Kompensation für die Besetzung der Stelle der Rechtsdezernentin durch eine CDU-nahe Nichtjuristin.

Die Mitbewerberin klagte jedenfalls vor dem Arbeitsgericht und das stellte in einem Urteil fest, daß die Mitbewerberin eindeutig qualifizierter gewesen sei. Nach Art 33 GG gilt nämlich für die Besetzung von Ämtern die sogenannte Bestenauslese.

Im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht schlossen die Mitbewerberin und die Stadt einen Vergleich. So gut, so schlecht. Nach Angaben der WAZ erhielt die Mitbewerberin von der Stadt eine u.a. Abfindung von 80.000 €. Geld, dass das leere Stadtsäckel weiter schmälerte.

Nun mag man sagen, bei dem hohen Schuldenstand der Stadt komme es auf 80.000 € auch nicht mehr an. Das sehe ich anders. Zum einen fallen oftmals kleinere Beträge dem städtischen Sparzwang zum Opfer. Zum anderen: Sollte sich die Geschichte wie in der Zeitung beschrieben auch bewahrheiten, so lastet der Kungelvorwurf massiv auf grün-schwarz. Gerade die Grünen, die die Moral immer so hochhalten, wären offenkundig entlarvt.

Und es würde auch eine grün-schwarze Systematik offenbaren. Wir alle erinnern uns doch noch an die monatelange quälende Auseinandersetzung um die zu besetzende Stelle des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts in Münster. Der grüne Justizminister Dr. Limbach wollte oder sollte eine der CDU zumindest nahestehende Frau in das Amt hieven. Auch hier gab es – wie Gerichte feststellten – besser qualifizierte Mitbewerber. Letztlich, und nach monatelangem Tauziehen, wurde dann allerdings einem der Mitbewerber das Amt übertragen.

Solche Kungeleien wären, wenn sie tatsächlich nachgewiesen werden können, ein großer Schaden für Rechtsstaat, Demokratie und das Vertrauen der Menschen in diesen Staat. Deshalb muß auch der Mülheimer Fall vollständig aufgeklärt werden, spätestens nach der Wahl. Ich bin der Auffassung, dass der Oberbürgermeister, sofern es zur Stichwahl am Sonntag kommen sollte, bis zu einer endgültigen Entscheidung der Wählerinnen und Wähler sein Amt ruhen lassen sollte.

 

Ein KlarKlick von Jochen Hartmann, Oberbürgermeisterkandidat, Vorsitzender Bürgerlicher Aufbruch Mülheim (BAMH)

 

Anmerkung der Redaktion: Unter KlarKlick versteht die LokalKlick-Redaktion Gastkommentare, die zur gesellschaftlichen Diskussion führen. Sie geben nur die Meinung des Gastkommentatoren wieder und sind nicht unbedingt die Meinung der Redaktion.

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