Kartenausschnitt mit den beiden markierten Sperrzonen: Rot – Schutzzone – 3 km Radius ||| Blau – Überwachungszone – 10 km Radius. Die festgelegten Zonen können im Internet unter dem folgendem Link als interaktive Karte eingesehen werden: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/118722926FD7342AE3E3A39AB34AD73EAE17DA1E322D54C9259C16CB32804546 (Karte: © Kreis Kleve)
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Rees/Kreis Kleve/Kreis Borken/Kreis Wesel. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat als nationales Referenzlabor den Ausbruch der Geflügelpest in einer gewerblichen Haltung in Rees am Donnerstagabend, 23. Oktober 2025, bestätigt. Dies ist der formelle Schritt, damit der bisherige Geflügelpestverdacht nun als offiziell bestätigt gilt.

Am Mittwoch, 22. Oktober 2025, gab es einen laborbestätigten Verdachtsfall in einer gewerblichen Geflügelhaltung in Rees. In enger Abstimmung mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) Nordrhein-Westfalen hatte der Kreis Kleve daraufhin die Tötung des gesamten Tierbestands anordnen müssen – insgesamt annähernd 19.000 Tiere. Dies ist abgeschlossen. Aktuell werden die Stallungen gereinigt und desinfiziert.

Nach der offiziellen Bestätigung durch das FLI hat der Kreis Kleve am Freitag, 24. Oktober 2025, eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 25. Oktober 2025 in Kraft tritt. Zur Eindämmung der Übertragungsgefahr wurde im Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone errichtet. Die Überwachungszone hat einen Radius von zehn Kilometern. In beiden Sperrzonen gilt ab dem 25. Oktober 2025 eine Stallpflicht für gehaltenes Geflügel, um es von wildlebenden Vögeln und Nagetieren zu isolieren. Diese Aufstallungspflicht gilt für gewerbliche und private Halter. Zudem dürfen gehaltene Vögel weder in einen tierhaltenden Betrieb hinein- noch hinausgebracht werden. Gleiches gilt für Erzeugnisse, das Fleisch geschlachteter Tiere oder Futtermittel, die das Virus tragen könnten. Die Betriebe müssen zudem an allen Zufahrts- und Abfahrtswegen täglich Desinfektionsmaßnahmen durchführen. In beiden Sperrzonen ist die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art verboten.

In der 3-Kilometer-Schutzzone gelten zusätzlich strengere Hygienemaßnahmen – etwa zur Desinfektion von eingesetzten Maschinen. Zudem dürfen Transporter mit lebendem Geflügel, Fleisch oder tierischen Produkten wie Eiern die Schutzzone nicht durchfahren.

Eine Auflistung aller Maßnahmen findet sich online in der Allgemeinverfügung unter www.kreis-kleve.de (Suchbegriff „Bekanntmachungen“). Die festgelegten Zonen können im Internet unter dem folgendem Link als interaktive Karte eingesehen werden: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/118722926FD7342AE3E3A39AB34AD73EAE17DA1E322D54C9259C16CB32804546

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