Daniela van Meegeren vor dem Hafthaus in der Haagstraße (Foto: Bürgerliste Zukunft)
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Moers. In einer umgehenden Anfrage fordert Ratsmitglied Daniela van Meegeren von der Bürgerliste Zukunft (BZD) verbindliche Auskünfte von der Verwaltung der Stadt Moers zum aktuellen Sachstand rund um das denkmalgeschützte ehemalige Untersuchungsgefängnis („Hafthaus“, Baujahr ca. 1913) in der Innenstadt. Anlass hierfür sind aktuelle Medienberichte, Hinweise in Ratsunterlagen sowie die laufenden städtebaulichen Planungen im Entwicklungsgebiet Quartier Haagstraße.

Van Meegeren möchte wissen, wer der derzeitige rechtliche Eigentümer des Gebäudes ist, einschließlich des Kaufdatums und der notariellen Beurkundung. Ebenso fragt sie nach dem festgestellten Kaufpreis sowie nach möglichen vertraglichen Auflagen, Optionsrechten oder sonstigen Bedingungen. Darüber hinaus möchte sie klären, ob das Hafthaus zuvor im Eigentum des Landes oder anderer öffentlicher Stellen – etwa des BLB NRW – stand und ob damit besondere Einschränkungen oder Auflagen verbunden waren.

Zudem verlangt sie Auskunft darüber, ob ein aktueller Grundbuchauszug vorliegt und welche Lasten, Dienstbarkeiten oder Beschränkungen dort eingetragen sind. Auch ein möglicher Eintrag im Denkmalverzeichnis, ein bestehender Schutzstatus und die damit verbundenen denkmalpflegerischen Auflagen sind Teil der Anfrage. Weiterhin bittet van Meegeren um Informationen zu vorliegenden Bau- oder Nutzungsanträgen, etwa für Umbauten oder Nutzungsänderungen, und möchte wissen, welchen Status diese Anträge haben und welche Aktenzeichen dazu existieren.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft mögliche Genehmigungen für eine geplante gewerbliche Nutzung wie Gastronomie, Veranstaltungen oder Übernachtungsangebote. Dazu soll die Verwaltung darlegen, ob entsprechende Anträge gestellt oder genehmigt wurden und wie die Zulässigkeit der Nutzung nach geltender Baunutzungsverordnung und Bebauungsplan zu bewerten ist. Ergänzend fragt van Meegeren nach vorhandenen Brandschutzkonzepten, Gutachten oder Stellungnahmen der Feuerwehr bzw. der Bauaufsicht sowie nach den darin formulierten Anforderungen.

Auch Vorgaben oder Auflagen zu Lärm, Verkehr und Parkraum sind Gegenstand der Anfrage – ebenso wie die Frage, ob hierzu Gutachten oder Schallschutzkonzepte verlangt wurden. Darüber hinaus bittet sie um Auskunft zu datenschutzrechtlichen Bewertungen, insbesondere im Hinblick auf angekündigte Live-Übertragungen oder Überwachungskonzepte, und erfragt mögliche Stellungnahmen hierzu. Schließlich möchte sie wissen, welche weiteren öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen oder Beschränkungen bestehen, etwa zu Rettungswegen, Barrierefreiheit oder dem Versammlungsstättenrecht, und welche Aktenzeichen, Vorlagen, nichtöffentlichen Beratungsunterlagen oder relevanten Schriftstücke verfügbar sind und in welcher Form eine vertiefende Einsicht möglich ist.

Van Meegeren fordert eine schriftliche und umfassende Beantwortung bis spätestens 8. Dezember. Sollte eine vollständige Offenlegung nicht möglich sein, erwartet sie zumindest eine öffentliche, zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Eckdaten, Auflagen und Verpflichtungen.

Hintergrund: Quartier Haagstraße – Städtebauliche Planung & Rolle des Hafthauses

Das Areal um das ehemalige Hafthaus ist Teil eines umfangreichen städtebaulichen Entwicklungsprozesses, der bereits 2015 angestoßen wurde. Am 21. Februar 2018 begann das sogenannte Werkstattverfahren für das Gebiet zwischen Haagstraße, Kastellplatz, Schlosspark und Altstadt mit dem Ziel, eine neue städtebauliche Perspektive für ein rund 1,4 Hektar großes Plangebiet zu entwickeln. Am 19. Juni 2019 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt das Rahmenkonzept Quartier Haagstraße als verbindliche Leitlinie für die zukünftige Entwicklung.

Das Konzept setzt Schwerpunkte auf familiengerechten, barrierefreien Wohnungsbau sowie auf eine behutsame Umnutzung denkmalgeschützter Bestandsgebäude – darunter das Hafthaus. Im Rahmen des Werkstattverfahrens wurden vier Planungsbüros beauftragt, darunter Mulleners + Mulleners architecten aus Haarlem und Christoph Mäckler Architekten aus Frankfurt am Main. Deren Siegerentwürfe sahen unterschiedliche Optionen für die künftige Nutzung des Hafthauses vor: etwa als Hotel, Boardinghouse, Mikro-Appartments, kreative Nutzung, Gewerbe oder Wohnraum. Nach aktuellem Stand ist eine „behutsame Weiterentwicklung des denkmalgeschützten Bestands“ vorgesehen, sofern geeignete Investoren gefunden werden.

Dass das Hafthaus trotz seines Alters und schwieriger Bausubstanz eine hohe kulturelle und pädagogische Bedeutung besitzt, zeigte eine viel beachtete Zwischennutzung: Am 8. Mai 2025 eröffnete die Anne-Frank-Gesamtschule Rheinkamp dort die Ausstellung „Gefangen in Raum und Ideologie – für die Freiheit“. Besucherinnen und Besucher konnten historische Haftzellen erleben und sich intensiv mit Themen wie Verfolgung, Erinnerung und Freiheit auseinandersetzen. Diese Nutzung verdeutlicht, welchen historischen Wert das Gebäude besitzt – und wie sensibel und verantwortungsvoll eine zukünftige Nutzung geplant werden muss.

van Meegeren: Anfrage ist notwendig

Das Rahmenkonzept für das Quartier Haagstraße liegt seit 2019 vor, doch bis heute fehlt eine transparente und öffentliche Darstellung der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse, vertraglichen Bindungen und planungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Hafthauses. Ohne diese Informationen kann nicht beurteilt werden, ob geplante oder denkbare Nutzungen – ob Wohnen, Gewerbe, Kultur, Hotel oder andere Formen – überhaupt zulässig sind und im Einklang mit Denkmalschutz, Baunutzungsverordnung und den städtebaulichen Zielen stehen.

„Für eine seriöse, bürgernahe Stadtplanung und um das Vertrauen der Öffentlichkeit in kommunale Entscheidungsprozesse zu stärken, ist eine klare und nachvollziehbare Dokumentation unverzichtbar“, erklärt Daniela van Meegeren. Mit ihrer Anfrage will sie einen wichtigen Beitrag zu Transparenz, Rechtsklarheit und Planbarkeit „im Interesse der Stadt Moers und ihrer Bürgerinnen und Bürger“ leisten.

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