Björna Althoff (Foto: privat)
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Krefeld. Die Krefelder Surfparkgegnerinnen und -gegner hatten es bereits vor dem Satzungsbeschluss angekündigt, dass die Stadt Krefeld noch am Tag der Bekanntmachung mit Einreichung einer Klage rechnen kann. Dass dies keine leeren Worte waren, zeigt sich nun daran, dass sie diese Ankündigung wahr gemacht haben.

Am Donnerstag, den 26.02., wurde die Bekanntmachung veröffentlicht und noch am Nachmittag ging beim Oberverwaltungsgericht Münster der Normenkontrollantrag ein. Kurze Zeit danach wurde vorsorglich auch ein bereits begründeter Eilantrag auf Unterlassung von Vorbereitungs- und Rodungsarbeiten eingereicht. Dies könne, wenn notwendig, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens wiederholt werden.

Formell handelt es sich bei dem Normenkontrollantrag zunächst um ein kurzes Dokument, das eine Akteneinsicht anfordert und auf eine umfangreiche Klagebegründung innerhalb der nun beginnenden 10-Wochenfrist verweist. Stellvertretend für die Kanzlei Günther erklärt Rechtsanwalt John Peters: „Wir sehen zahlreiche formelle und materielle Fehler im Bauleitplanverfahren, die zu den im Kurzgutachten von 2022 identifizierten Problemen hinzukommen, wodurch die Planung aus unserer Sicht rechtswidrig ist.“ Seine Kollegin und international bekannte Klimaklagen-Anwältin Dr. Roda Verheyen ergänzt: „In der Planung ist eine sogenannte Abwägungsdisproportionalität klar erkennbar. Die Stadt hat nicht, wie gesetzlich vorgegeben, gerecht zwischen den Interessen Luxus und Klimaschutz abgewogen.“

Klagegegenstand sind neben dem kommunalen Klimaschutz auch sämtliche andere Verstöße gegen das Baurecht und Umwelt- und Naturschutzgesetze. Da die Klage umfangreicher als ursprünglich geplant wird und noch weitere Ebenen angreifen werden, bitten die Kläger „um Spenden für dieses voraussichtlich lange Verfahren.“

Kläger ist der BUND-Landesverband NRW. Klagegegenstand sind neben dem kommunalen Klimaschutz auch sämtliche andere Verstöße gegen das Baurecht und Umwelt- und Naturschutzgesetze. Hilfe und inhaltliche Unterstützung erhält der BUND hierbei wie von Beginn an durch die Bürgerinitiative BIENE und die Fridays for Future Ortsgruppe Krefeld – beide bereits online erneut mobilisierend. Andrea Weidig von der BIENE zeigt sich zuversichtlich: „Wir haben einen großartigen Zusammenhalt und viel Unterstützung aus der Community. Über 12.000 Menschen haben unsere Petition gegen den Surfpark unterzeichnet – viele von ihnen können wir mit regelmäßigen Updates auf dem Laufenden halten. Zuletzt haben wir mit dem Format einer Spendenparty gute Laune mit dem Widerstand verbunden. Das werden wir weiterhin brauchen, aber gleichzeitig sind wir auch alle optimistisch, dass der Surfpark spätestens vor Gericht scheitern wird. Dass die Stadt trotz so klar angekündigter Klage noch mit einer Surfparkeröffnung 2028 rechnet, ist fast absurd.“

Auch die Fridays for Future Ortsgruppe Krefeld hat über viele Jahren den Protest vor Ort gegen die Planung maßgeblich mitgeprägt. Sprecherin Björna Althoff fasst zusammen: „Wir haben alle demokratischen Mittel des Widerstands genutzt und denken nicht, dass die Mehrheit im Stadtrat eine vermeintliche Mehrheit in der Bevölkerung wiedergegeben hat. Aber auch eine Mehrheit im Stadtrat muss sich an geltende Gesetze halten und das ist hier offensichtlich nicht der Fall. Daher ist der Klageweg richtig und ich bin dankbar für die Gewaltenteilung, die unsere Demokratie zu bieten hat und für den BUND, der zusammen mit der Kanzlei die juristische Kontrolle ermöglicht. Da die Klage umfangreicher als ursprünglich geplant wird und noch weitere Ebenen angreifen werden, bitten wir um weitere Spenden für dieses voraussichtlich lange Verfahren.“

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