(Foto: Stadt Tönisvorst)
Anzeigen

Tönisvorst. Unangenehme Überraschung: Bei Gartenarbeiten in St.Tönis wurde jetzt ein Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg freigelegt. Unmittelbar an der Oberfläche stieß man auf eine etwa 40 Zentimeter lange Weltkriegsgranate. Die Grundstücksbesitzer reagierten genau richtig: Fundstelle sichern und Polizei oder Ordnungsbehörde anrufen.

Und so ging am Montagvormittag in der letzten Woche um 10.44 Uhr bei der Ordnungsbehörde der Stadt Tönisvorst ein Anruf der Leitstelle ein: Verdacht auf einen Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg. Zuständig für die Gefahrenabwehr ist in diesem Fall zunächst die Ordnungsbehörde der Stadt Tönisvorst. Zusätzlich wurde die Polizei alarmiert, um gegebenenfalls Amtshilfe zu leisten. Nach Sichtung des Objektes verhärtete sich der Verdacht und es wurde die Bezirksregierung Düsseldorf eingeschaltet. Die schickte den Kampfmittelbeseitigungsdienst raus. Nach eingehender Untersuchung der Granate wurde diese dann fachgerecht geborgen, so dass sie vom Kampfmittelbeseitigungsdienst abtransportiert und später sicher entsorgt werden konnte. Gegen 12.45 Uhr war der Einsatz beendet.

Was tun, wenn man Kampfmittel findet?

Viele Kampfmittel haben eine typische Bomben– oder Granatenform. Leider gibt es auch einige Kampfmittel, die von der äußeren Form weder Bomben noch Granaten gleichen – so die Information der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf. Insofern sollte man bei Erdarbeiten immer, wenn man auf „verdächtige“ Metallgegenstände stößt, die Gegenstände nicht berühren und die Ordnungsbehörde oder die Polizei informieren. Danach vor Ort bleiben, um die Fundstelle zu zeigen. Keinesfalls sollte man ein Kampfmittel selber bergen und zur Polizei bringen. Denn: Bei den meisten Kampfmitteln geschieht in der Regel nichts, solange die Kampfmittel in ihrer Lage nicht verändert werden. Einige Kampfmittel enthalten weißen Phosphor, der sich an der Luft entzünden kann.

Wann eine Luftbildauswertung Pflicht ist

Bei Erdarbeiten, die tiefer als 80 Zentimeter gehen (nicht unerheblicher Bodeneingriff), ist ein Antrag auf Luftbildauswertung zu stellen. Weiterführende Informationen findet man auf der Website der Bezirksregierung Düsseldorf unter FAQs zu Luftbildauswertungen | Bezirksregierung Düsseldorf.

Beitrag drucken
Anzeigen