Brüssel/Ostwestfalen-Lippe. Wenn Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet nicht mehr rechtssicher erkannt und gemeldet werden können, erschwert das die Arbeit der Ermittlungsbehörden erheblich. Mit dem Auslaufen der bisherigen Übergangsregelung besteht seit dem 3. April eine gefährliche Lücke im digitalen Kinderschutz. Online-Plattformen haben nun die rechtliche Grundlage verloren, Missbrauchsdarstellungen und Hinweise auf Grooming aufzuspüren und an Strafverfolgungsbehörden zu melden. Dies geschah nach der Entscheidung einer Mehrheit des Europäischen Parlaments – und gegen den Wunsch der CDU und der CSU.
Verena Mertens (CDU), Mitglied des Europäischen Parlaments und frühere Leiterin der Kriminalpolizei im Kreis Paderborn, ärgert sich über das Ergebnis der Abstimmung im Europäischen Parlament: „Dass die Übergangsregelung nicht verlängert wurde, ist ein schwerer Fehler. Seit dem 3. April fehlt Online-Diensten die rechtliche Grundlage, um Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und Hinweise auf Grooming freiwillig zu erkennen und an die zuständigen Behörden zu melden. Das erschwert die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erheblich. Ein erheblicher Teil der Hinweise auf entsprechende Straftaten stammt aus genau diesen Meldesystemen. Wenn diese Möglichkeit entfällt, werden Ermittlungen erschwert und der Schutz von Kindern geschwächt.“
Fachleute und Strafverfolgungsbehörden wiesen seit Jahren darauf hin, dass die automatisierte Erkennung durch Plattformen ein zentrales Instrument im Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern sei. Die Übergangsregelung sollte deshalb verlängert werden, solange noch keine dauerhafte europäische Rechtsgrundlage beschlossen ist. Eine Einigung im Parlament kam jedoch nicht zustande.
„Seit Monaten war klar, dass diese Übergangsregelung verlängert werden muss, bis eine neue europäische Regelung steht. Verantwortlich für das Scheitern sind jene Parteien, die den Anwendungsbereich einschränken wollten und notwendige Schutzmaßnahmen infrage gestellt haben. Statt eine pragmatische Verlängerung zu beschließen, wurden neue Forderungen aufgemacht und das Auslaufen der Verordnung bewusst in Kauf genommen. Ich begrüße ausdrücklich, dass wesentliche Marktakteure wie Google, Meta, Microsoft und Snap-chat zuletzt in einer gemeinsamen Erklärung angekündigt haben, freiwillige Maßnahmen zum Schutz von Kindern fortzuführen. Ohne eine tragfähige Übergangsregelung bleibt jedoch offen, ob solche Maßnahmen auf Dauer datenschutzrechtlich rechtssicher abgesichert werden können. Die EVP hat sich bis zuletzt für eine Verlängerung mit Rechtssicherheit eingesetzt und wurde über-stimmt. Die Leidtragenden sind vor allem die Kinder, die weiterhin unzureichend geschützt sind, während den Ermittlungsbehörden ein unverzichtbares Instrument fehlt. Jetzt muss schnell eine dauerhafte Rechtsgrundlage beschlossen werden, damit Täter diese Schutzlücke nicht ausnutzen können“, so Mertens abschließend.






















