Symbolbild (Foto: Zoll)
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Münsterland/Dortmund/Gelsenkirchen/Hagen/Siegen/Düsseldorf/ Wuppertal/Köln/Bergisch Gladbach/Oberbergischer Kreis/Rhein-Sieg-Kreis. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) ging am 06. Mai 2026 im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der Kurier-, Express- und Paketbranche vor.

Hauptzollamt Münster

Kein Mindestlohn, illegaler Aufenthalt, Sofortmeldeverstöße und der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit sowie Leistungsmissbrauch – die Liste der Feststellungen, die das Hauptzollamt Münster heute bei Prüfungen von Kurier-, Express- und Paketdienstleistern getroffen hat, ist lang.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hatte seit den frühen Morgenstunden insgesamt 16 Unternehmen u. a. auf Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung geprüft. Die Maßnahme war Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung.

Geprüft wurden sowohl Unternehmen an ihrem Firmensitz als auch Lieferfahrzeuge auf den Straßen des Münsterlandes.

Insgesamt befragten die Zöllnerinnen und Zöllner 81 Personen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis. “Dabei ergab sich in mehreren Fällen der Verdacht, dass der Mindestlohn nicht gezahlt wird”, äußert sich Verena John, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Münster, zu den Ergebnissen. “In einem weiteren Fall haben wir den begründeten Verdacht einer Scheinselbstständigkeit: Hier scheint ein Arbeitgeber durch Vortäuschung falscher Tatsachen Sozialversicherungsbeiträge einsparen zu wollen.”

Ein weiterer Arbeitnehmer hielt sich illegal in Deutschland auf: Der Fall wurde an das zuständige Ausländeramt übergeben.

Darüber hinaus lag für mehrere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Sofortmeldung bei der Rentenversicherung vor. “In bestimmten Branchen, dazu gehört das Transportgewerbe, muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten bereits vor der ersten Arbeitsaufnahme zur Sozialversicherung anmelden”, erklärt John. “Das ist hier offenbar nicht geschehen.”

Auch ein Fall von vermutlichem Leistungsmissbrauch wurde durch den Zoll aufgedeckt: Ein Fahrer hatte seine Arbeitsaufnahme eigenen Angaben zufolge nicht dem Jobcenter gemeldet, bezog also weiterhin das volle Bürgergeld.

Der Zoll wird die Unterlagen in den kommenden Wochen auswerten und ggf. weitere Prüfungen anschließen.

 

Hauptzollamt Dortmund

An den Maßnahmen beteiligte sich auch das Hauptzollamt Dortmund mit 120 Einsatzkräften verteilt auf seine Standorte Gelsenkirchen, Hagen, Siegen und Dortmund.

Im Fokus standen dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie beispielsweise das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-)-Sendungen aller Art. Die Prüfungen erfolgten durch Personenbefragungen und/ oder Prüfungen der Geschäftsunterlagen.

Die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Dortmund überprüften insgesamt 196 Personen (FKS Dortmund: 33; FKS Gelsenkirchen: 77; FKS Hagen: 76; FKS Siegen: 10) und führten Geschäftsunterlagenprüfungen in zehn Unternehmen (FKS Dortmund: 0; FKS Gelsenkirchen: 8; FKS Hagen: 0; FKS Siegen: 2) durch.

Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang in 28 Fällen der Verdacht auf Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns (FKS Dortmund: 13; FKS Gelsenkirchen: 5; FKS Hagen: 8; FKS Siegen: 2), in 16 Fällen der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (FKS Dortmund: 7; FKS Gelsenkirchen: 3; FKS Hagen: 4; FKS Siegen: 2), in sieben Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (FKS Dortmund: 2; FKS Gelsenkirchen: 1; FKS Hagen: 3; FKS Siegen: 1) und in sechs Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in dem der/die Arbeitnehmer/in der leistungsgewährenden Stelle seine/ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen hat (FKS Dortmund: 3; FKS Gelsenkirchen: 0; FKS Hagen: 2; FKS Siegen: 1).

 

Hauptzollamt Düsseldorf

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf beteiligte sich am 6. Mai 2026 an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung. 96 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS-Standorte Düsseldorf und Wuppertal kontrollierten an mehreren Standorten.

Die Kontrollen von 221 Personen von 54 verschiedenen Unternehmen führten zur folgenden Verdachtsfällen:

– Verdacht auf Mindestlohnunterschreitung in 8 Fällen (davon 3 FKS Düsseldorf)
– Verdacht auf Beitragsvorenthaltung in 18 Fällen (davon 12 FKS Düsseldorf)
– Verdacht auf Leistungsmissbrauch in zwei Fällen (beide FKS Düsseldorf)
– Verdacht auf illegale Ausländerbeschäftigung in 3 Fällen (alle FKS Wuppertal). Davon besteht bei zwei Personen der Verdacht des illegalen Aufenthalts in Deutschland
– Verdacht auf Verstöße gegen die Arbeitsaufzeichnungspflicht und Sofortmeldepflicht in 15 Fällen (davon 5 FKS Düsseldorf).

Im Nachgang zu den Prüfungen stehen umfangreiche Ermittlungen an, die einige Zeit in Anspruch nehmen werden.

 

Hauptzollamt Köln

Rund 100 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Kölner Zolls, kontrollierten seit den frühen Morgenstunden gezielt Paketdienstleister in Köln, Bergisch Gladbach, dem Oberbergischen Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis.

“Insgesamt haben wir mehr als 250 Beschäftigte von Transportfirmen überprüft. Die Schwerpunkte unserer Kontrollen lagen bei großen Paketverteilzentren”, so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.

Überprüft wurden:

– in Köln: 117 Beschäftigte von 27 Firmen

– in Bergisch Gladbach: 66 Beschäftigte von 8 Firmen

– im Oberbergischen Kreis (Bergneustadt und Nümbrecht): 35 Beschäftigte von 8 Firmen

– im Rhein-Sieg-Kreis (Niederkassel und Siegburg): 36 Beschäftigte von 8 Firmen

“Die Befragung der Fahrer vor Ort ist nur der Einstieg in unsere Arbeit. Erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben lässt sich sagen, ob alle angetroffenen Personen auch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind oder nicht zu Unrecht Sozialleistungen beziehen. Die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns, macht regelmäßig tiefergehende Geschäftsunterlagen-prüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung, bei den Transportfirmen notwendig”, erläutert Ahland.

Die bisherige Bilanz der Maßnahme:

– Ein 39-jähriger türkischer Fahrer, wurde in Köln ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis angetroffen. Noch vor Ort wurden gegen ihn und seinen Arbeitgeber Ermittlungsverfahren eingeleitet.

– In 18 Fällen ergaben sich erste Hinweise, dass den Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird (11 in Köln, einer in Bergisch Gladbach, 6 im Rhein-Sieg-Kreis).

– Bei 20 Beschäftigten liegen konkrete Anhaltspunkte vor, dass sie von ihrem Arbeitgeber nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet und somit umgangssprachlich schwarz beschäftigt werden (8 in Köln, 2 in Bergisch Gladbach, 4 im Oberbergischen Kreis, 6 im Rhein-Sieg-Kreis).

– Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug), ergaben sich bei 5 Fahrern bereits konkrete Anhaltspunkte (3 in Köln, 2 in Bergisch Gladbach.

Die Auswertungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.

 

Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei. (ots)

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