Prof. Dr. Ralf Klapdor (Foto: Christian Voigt/LokalKlick)
Anzeigen

Rhein-Ruhr. Zu: FREIE WÄHLER wollen erste eigene Immobilie von Grunderwerbsteuer befreien

Die Freien Wähler greifen zu Recht das Thema der Grunderwerbsteuer auf.

Die Grunderwerbsteuer kann zwar durchaus nicht nur rein fiskalisch gerechtfertigt werden. Da der Grunderwerb von der Umsatzsteuer befreit ist, ist die Rechtfertigung der Grunderwerbsteuer als Art einer speziellen Umsatzsteuer durchaus naheliegend. Auch kann argumentiert werden, dass eigentlich alle EU-Mitgliedstaaten eine staatliche Belastung des Grunderwerbs kennen, teilweise auch höher als in Deutschland, teilweise als Stempelsteuer aber auch deutlich geringer. In der politischen Diskussion kommt man jedoch recht schnell zu dem Punkt, dass die Grunderwerbsteuer als Landessteuer eine nicht unwesentliche eigene Steuerquelle der Bundesländer ist.

Hier liegt aber auch die Ursache des Problems, da seit 2006 die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbsteuer selber festlegen können und so in einer Vielzahl von Bundesländern die Höhe der Steuersätze nur eine Richtung kennen, nach oben.

Auch wenn der empirische Zusammenhang zwischen der Höhe der Grunderwerbsteuer und der Bildung von Wohneigentum nicht ganz eindeutig ist, kann die Grunderwerbsteuer doch als praktisches Hindernis beim Erwerb von Wohneigentum angesehen werden. In Zeiten deutlich gestiegener Baukosten und einem wieder erhöhten Zinsniveau rückt die Frage des notwendigen oder wünschenswerten Eigenkapitals zur Bildung von Wohneigentum insgesamt verstärkt in den Fokus, wobei wirtschaftliche Unsicherheiten dies noch zusätzlich verstärken. Wenn dann in der Praxis festgestellt werden kann, dass es häufig schon schwierig wird, genügend Eigenkapital mindestens zur Deckung der Erwerbsnebenkosten aufzubringen, liegt es nahe, das Thema der Erwerbsnebenkosten in den politischen Fokus zu nehmen.

Während in den Erwerbsnebenkosten die Notar- und Grundbuchkosten mit ca. 2 % eher moderat sind und Maklerkosten nicht immer und häufig nur anteilig anfallen, stellt die Grunderwerbsteuer, die in einigen Bundesländern, wie auch NRW 6,5 % beträgt, regelmäßig den größten Kostenbestandteil dar.

Die Diskussion über die Grunderwerbsteuer ist jedoch auch nicht gänzlich neu, so hatte z.B. die seinerzeitige FDP-Bundestagsfraktion bereits im Jahr 2018 im Bundestag beantragt, einen Freibetrag bis zum 500.000 Euro für den Erwerb von Wohneigentum in das Grunderwerbsteuergesetz einzufügen. Eine Überlegung, die vielleicht auch in der nun anstehenden Diskussion zu berücksichtigen wäre, da in der politischen Diskussion sonst schnell auch Gerechtigkeitsüberlegungen bei Wohnhäusern von mehr als 1 Mio. Euro entstehen könnten.

Da die hohen Wohnkosten sicherlich auch weiterhin die Wohnraumversorgung als wichtiges politisches Thema in der Diskussion hält, sind Beiträge zu unterschiedlichen Sichtweisen auf das Thema sehr zu begrüßen. Daher sollte in der Diskussion über steigende Mieten und Wohnknappheit unbedingt auch die Frage, wer sich noch Wohneigentum leisten kann, Berücksichtigung finden. Sofern sich ein Konsens finden lässt, dass mehr Wohneigentum ein wichtiger Baustein zur Minderung der Wohnungsknappheit wäre, sollte die Diskussion um Ermäßigungen der Grunderwerbsteuer unbedingt mit erhöhter Intensität geführt werden.

Ein KlarKlick von Prof. Dr. Ralf Klapdor, Professor für internationale Besteuerung, Steuerberater

 

Anmerkung der Redaktion: Unter KlarKlick versteht die LokalKlick-Redaktion Gastkommentare, die zur gesellschaftlichen Diskussion führen. Sie geben nur die Meinung des Gastkommentatoren wieder und sind nicht unbedingt die Meinung der Redaktion.

Beitrag drucken
Anzeigen