
Krefeld. In Krefeld ist seit dem vergangenen Jahr das Baden am kompletten Rheinufer verboten. Darauf macht der städtische Fachbereich Sicherheit und Ordnung anlässlich der nahenden warmen Tage aufmerksam. Am Rhein sind die entsprechenden Uferabschnitte mit Hinweisschildern versehen worden. Baden im Rhein ist gefährlich, weil die Strömungsverhältnisse je nach Stelle und Wasserstand stark und unberechenbar sind. Schiffe verursachen starke Wellenbewegungen im Wasser und lassen das Wasser schnell steigen und wieder sinken. Deshalb kann das Schwimmen auch für geübte Schwimmer gefährlich sein. Das Risiko, von den Beinen gerissen zu werden, steigt bei mehr als knöcheltiefem Wasser deutlich an. Körpergröße und körperliche Widerstandsfähigkeit sind bei jedem Menschen anders, so dass das Betreten des Wassers nur bis Knöchelhöhe erlaubt ist. Als Baden im Sinne dieser Verordnung gilt jedes bewusste Verweilen mit dem Körper in mehr als jeweils knöcheltiefem Wasser zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken, insbesondere das Schwimmen, Waten oder Spielen im Wasser.
Wer die Regeln nicht einhält, muss mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro rechnen. Die Stadtverwaltung hat dazu eine „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Badeverbot im Rhein auf dem Gebiet der Stadt Krefeld“ erlassen. Diese wurde am 25. August 2025 in einem Sonderamtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Die Regelung schafft eine eindeutige rechtliche Grundlage für ordnungsbehördliche Kontrollen und ein Einschreiten. Der Kommunale Ordnungsdienst wird die Einhaltung der Regeln an den Stellen prüfen, wo er zuständig ist. Auf der Krefelder Rheinseite bestand im Gegensatz zu anderen Kommunen am Fluss bereits weitestgehend ein Badeverbot. Nach dem Bundeswasserstraßengesetz sowie der Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen gilt 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen und Brücken absolutes Badeverbot. Die Überwachung dieser Regelung erfolgt ergänzend durch die Dienststellen der Wasserschutzpolizei.
Strömungen, Wellen und Sogwirkungen erfassen Personen
In den vergangenen Jahren sind in Nachbarkommunen und auch in Krefeld mehrere Menschen beim Baden im Rhein ums Leben gekommen. Die Gefahren bestehen bereits für Personen, die noch nicht vollständig im Wasser stehen oder schwimmen. Strömungen, Wellen und Sogwirkungen erfassen die Personen, und diese werden in den Fluss hineingezogen oder abgetrieben. In Gefahrensituationen eilen oftmals Nothelfer hinzu, welche nicht über eine Rettungsausbildung und -ausrüstung verfügen, und die sich bei Rettungsversuchen selbst in lebensbedrohliche Situationen bringen. Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung macht außerdem darauf aufmerksam, dass die Strömung des Rheins auch für Hunde eine Gefahr bedeuten kann.




















