Münster/Kreis Wesel/Kamp-Lintfort/Alpen/Hamminkeln/Hünxe/Rheinberg/Neukirchen-Vluyn. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in seiner Entscheidung am Freitag, 12. Juni 2026, den Normenkontrollanträgen gegen die neuen Abgrabungsbereiche im Regionalplan des Regionalverbandes Ruhr (RVR) stattgegeben. Während sich die Klage des Kreises Wesel auf die Festlegung zu den Abgrabungsflächen konzentrierte, hat das Gericht in seiner Entscheidung den gesamten Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt und somit deutlichere Konsequenzen gezogen als vom Kreis Wesel beantragt.
Das Oberverwaltungsgericht hat heute den Normenkontrollanträgen des Kreises Wesel und der kreisangehörigen Kommunen Kamp-Lintfort, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn, Alpen, Hünxe und Hamminkeln, mehrerer Grundstückseigentümer aus Hünxe sowie eines am Niederrhein tätigen rohstoffgewinnenden Unternehmens stattgegeben und den Regionalplan Ruhr für unwirksam erklärt.
Nach Durchführung von insgesamt drei Beteiligungsverfahren wurde der Regionalplan Ruhr am 10.11.2023 beschlossen und am 28.02.2024 bekannt gemacht. Er löste die bis dahin für das Verbandsgebiet des Regionalverbands Ruhr geltenden insgesamt fünf Regionalpläne ab. Der Regionalplan regelt unter anderem, dass Abgrabungen von Lockergesteinen, wie etwa Kies und Kiessand, nur innerhalb der zeichnerisch festgelegten Bereiche durchgeführt werden dürfen; außerhalb dieser Bereiche sind solche Abgrabungen ausgeschlossen. Von dieser Ausschlusswirkung sieht der Regionalplan für bestimmte Fallkonstellationen wiederum Ausnahmen vor. Gegen diese Planaussagen sowie die Festlegungen der Abgrabungsbereiche wenden sich die Antragsteller mit ihren Normenkontrollen. Neben formellen Mängeln machen sie geltend, dem Plangeber (Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr, auch als „Ruhrparlament“ bekannt) seien bei der Festlegung der Abgrabungsbereiche beachtliche Abwägungsfehler unterlaufen. Schwerpunkt ihrer Rügen ist dabei die vom Plangeber angestellte Prognose über den zu sichernden Rohstoffbedarf und die Ausarbeitung des Plankonzepts. Beides bildete die Grundlage für die Anzahl bzw. den Umfang der im Regionalplan festgelegten Abgrabungsbereiche.
Das erstinstanzlich zuständige Oberverwaltungsgericht hat den Normenkontrollanträgen stattgegeben. Der Vorsitzende des 22. Senats führte in der mündlichen Urteilsbegründung unter anderem aus: Der Regionalplan Ruhr ist jedenfalls deshalb verfahrensfehlerhaft zustande gekommen, weil die Bekanntmachungen des ersten Beteiligungsverfahrens die unzulässige Einschränkung enthielten, dass handschriftliche Stellungnahmen nur berücksichtigt werden könnten, sofern sie in lesbaren Druckbuchstaben verfasst worden seien. Darüber hinaus beruht die Festlegung der Abgrabungsbereiche für Lockergesteine auf mehreren beachtlichen Abwägungsfehlern. Insbesondere hat der Plangeber seine Prognose über den zukünftigen Rohstoffbedarf, der durch die Festlegung der Abgrabungsbereiche gesichert werden soll, auf einer im Zeitpunkt des Beschlusses über den Regionalplan Ruhr nicht mehr hinreichend tragfähigen, insbesondere nicht mehr aktuellen Tatsachengrundlage getroffen. Ferner hat er diejenigen Rohstoffmengen, die auf der Grundlage der im Regionalplan enthaltenen fünf Ausnahmevorschriften oder im Zusammenhang mit anderen Rohstoffen (sogenannte stille Reserven) abgegraben werden können, bei seinen Berechnungen zu Unrecht gänzlich unberücksichtigt gelassen. Die festgestellten Fehler führen dazu, dass der Regionalplan Ruhr insgesamt (und nicht nur teilweise) unwirksam ist.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision nicht zugelassen; hiergegen kann der Regionalverband Ruhr Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Aktenzeichen: 22 D 33/24.NE, 22 D 261/24.NE und 22 D 75/25.NE
FDP/BZD fordert Bericht vom Landrat und stellt RVR-Mitgliedschaft infrage
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Regionalplan Ruhr fordert die FDP/BZD-Kreistagsfraktion eine schnelle Aufarbeitung der Folgen für den Kreis Wesel. Die Fraktion beantragt für die Kreistagssitzung am 09. Juli 2026 einen Bericht des Landrats zum Urteil, insbesondere zu den Auswirkungen auf die geplanten Abgrabungsflächen für Kies und Sand.
„Der RVR kann es nicht und ist mit seiner Kernaufgabe dem Aufstellen des Regionalplans heillos überfordert. Der Kreis Wesel braucht jetzt Klarheit, welche Folgen die Entscheidung für unsere Kommunen, unsere Landschaft und die weitere Kiesplanung hat“, erklärt Constantin Borges, Fraktionsvorsitzender der FDP/BZD-Kreistagsfraktion.
Darüber hinaus hat die FDP/BZD-Fraktion einen weiteren Antrag gestellt, mit dem der Austritt des Kreises Wesel aus dem Regionalverband Ruhr geprüft und politisch eingeleitet werden soll.
„Der Kreis Wesel darf nicht länger Zahlmeister und Flächenreserve für eine Regionalplanung sein, die den Interessen des Niederrheins nicht gerecht wird. Wenn der RVR beim Regionalplan so deutlich scheitert, müssen wir auch über die Mitgliedschaft des Kreises Wesel im RVR sprechen“, so Borges.
Für die FDP/BZD-Fraktion ist klar: Das Urteil darf nicht folgenlos bleiben. Der Kreis Wesel müsse seine Interessen künftig selbstbewusster vertreten und dürfe bei zentralen Fragen der Flächen- und Landschaftsplanung nicht dauerhaft übergangen werden.
Bereits im Jahr 2022 haben CDU, Grüne und FDP gemeinsam den Antrag gestellt aus dem RVR auszutreten und waren knapp an der Zweidrittelmehrheit des Kreistages gescheitert. „Jetzt ist erst Recht die Zeit gekommen einen neuen Anlauf für den Austritt zu starten, daher laden wir die Fraktionen von CDU und Grünen im Kreis ein, gemeinsam wieder einen Antrag zum Austritt aus dem RVR wieder zu stellen“, erklärt Borges abschließend.
Kreis Wesel nimmt Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Regionalplan Ruhr zur Kenntnis
Der Kreis Wesel wird die Urteilsgründe nun sorgfältig auswerten und die sich daraus ergebenden Konsequenzen zusammen mit den Kommunen des Kreises bewerten.
„Unser Anliegen war es, insbesondere die Regelungen zur Rohstoffsicherung und die vorgesehenen Abgrabungsflächen einer eigenständigen Betrachtung zuzuführen,“ erklärt Landrat Ingo Brohl nach der Verhandlung. „Wir haben stets auf das Risiko für den gesamten Regionalplan Ruhr hingewiesen und dem RVR vorab eine Ausklammerung des Themas im Regionalplan vorgeschlagen, um in Ruhe und gut abgewogen einen nachgelagerten und rechtssicheren Teilplan Rohstoffsicherung zu erarbeiten. Für uns bleibt bei diesem Urteil entscheidend, dass die besonderen Belastungen des Niederrheins durch den Kies- und Sandabbau angemessen berücksichtigt werden. Dafür haben wir uns eingesetzt und dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen. Der RVR steht jetzt vor den Scherben seines Handelns. Diesen Zustand hat er zu verantworten. Ein anderer Weg wäre möglich gewesen“, so Brohl.
Die Entscheidung folgt auf eine umfangreiche juristische Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Kreis Wesel und die betroffenen Kommunen Kamp-Lintfort, Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Rheinberg und Neukirchen-Vluyn auf die weitreichenden Konsequenzen der geplanten neuen Auskiesungen hingewiesen haben.
Der Kreis Wesel erwartet nun, dass die weitere Regionalplanung die Belange der betroffenen Kommunen, der Menschen vor Ort und des Landschaftsschutzes noch stärker berücksichtigt. Dabei wird er die weiteren Schritte des Regionalverbandes Ruhr aufmerksam und konstruktiv begleiten und sich weiterhin für einen verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen und den Schutz der niederrheinischen Kulturlandschaft einsetzen.
Er erwartet außerdem, dass der RVR unverzüglich in die Überarbeitung seiner Pläne einsteigt. Bis zu dessen Fertigstellung muss der RVR von allen rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen, um ungesteuerte Abgrabungsvorhaben zu vermeiden. Dabei ist der Kreis sicher, dass die Versorgung der Wirtschaft mit mineralischen Rohstoffen nicht gefährdet ist, da die bereits bislang genehmigten Flächen die Versorgung für deutlich mehr als zehn Jahre ermöglichen.
In der seinerzeitigen Diskussion vor dem Beschluss des Regionalplanes Ruhr durch die Verbandsversammlung des RVR hatte der Kreis Wesel wiederholt vorgeschlagen, das Streitthema Kiesabbau in einem Teil-Regionalplan Rohstoffsicherung gesondert zu behandeln.
zukunft niederrhein warnt vor steigenden Kosten für Kommunen und Bürger
Die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ändert nach Ansicht von zukunft niederrhein nichts an einer grundlegenden Herausforderung für die Region Ruhr und ganz NRW: Die Versorgung mit heimischen Rohstoffen muss auch in Zukunft gesichert werden.
„Das Urteil beseitigt weder den Rohstoffbedarf noch schafft es neue Lagerstätten. Es beantwortet lediglich eine rechtliche Frage. Es beantwortet aber nicht die Frage, wie die Bauwirtschaft künftig mit Sand und Kies für Wohnungen, Straßen, Brücken, Schulen und die Energiewende versorgt werden soll“, erklärt Sascha Kruchen, Geschäftsführer von zukunft niederrhein.
Urteil kann Rohstoffbedarf nicht senken
Die Verfahrensunterlagen zeigen nämlich, dass die Versorgungslage bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Regionalplans mehr als angespannt war. Danach deckten die tatsächlich genehmigten Restflächen im Jahr 2024 nur noch einen gesicherten Versorgungszeitraum von rund fünf Jahren ab und die Genehmigungslage hat sich bis heute nahezu nicht verbessert. Wir steuern sehenden Auges in eine massive Versorgungslücke. Gleichzeitig reicht die Tragweite des heutigen Urteils weit über die Rohstoffsicherung hinaus. Mit der vollständigen Unwirksamkeit des Regionalplans Ruhr verliert die gesamte Region ihre zentrale planerische Grundlage. Betroffen sind nicht nur die Festlegungen zur Rohstoffgewinnung, sondern unter anderem auch die Planung von Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriegebieten, Windenergiezonen sowie wichtigen Infrastrukturprojekten.
Ausgewiesene Gewinnungsflächen bleiben genehmigungsfähig
„Die Region Ruhr steht damit vor einer Phase erheblicher Unsicherheit. Das Urteil betrifft nicht nur die Rohstoffversorgung, sondern zahlreiche Zukunftsfragen der regionalen Entwicklung. Umso mehr stellt sich die Frage, ob die vergangenen Jahre nicht besser für einen konstruktiven Dialog und gemeinsame Lösungen genutzt worden wären, statt immer neue juristische Auseinandersetzungen zu führen“, erklärt Kruchen.
Allerdings bleiben die aktuell ausgewiesenen Abgrabungsbereiche auch in den Kläger- Kommunen nach dem heutigen Urteil genehmigungsfähig, es fällt lediglich die planerische Steuerung weg. Das bedeutet auch, dass die Unternehmen nun sogar Anträge für beliebige Gewinnungsflächen stellen können. Diese außergewöhnliche Rechtslage gab es vor einigen Jahren schon im Regierungsbezirk Köln.
zukunft niederrhein warnt auch vor den Folgen einer weiteren Verknappung der heimischen Rohstoffversorgung. Die Preise für Sand und Kies sind in Nordrhein-Westfalen laut it.nrw in den letzten zehn Jahren um 90 Prozent gestiegen. Gleichzeitig kämpfen viele Kommunen mit erheblichen Haushaltsdefiziten und stehen vor großen Investitionen in ihre Infrastruktur. Wer dann die regionale Sand- und Kiesgewinnung weiter verknappt, macht Straßen, Brücken, Schulen und Wohnungsbau teurer.
„Der Preis einer unsicheren Rohstoffversorgung landet am Ende nicht bei den Gerichten, sondern in den Haushalten unserer Städte und Gemeinden. Und damit letztlich bei den Bürgerinnen und Bürgern. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass neue Abhängigkeiten meist erst dann bemerkt werden, wenn die Rechnung kommt. Wir sollten bei unverzichtbaren Baurohstoffen nicht denselben Fehler machen. Es geht nicht um die Interessen einer Branche. Es geht um die Frage, wie ein Industrieland seine Infrastruktur erhalten, bezahlbaren Wohnraum schaffen, die Energiewende umsetzen und seinen Bürgerinnen und Bürgern auch künftig funktionierende öffentliche Leistungen bieten will“, so Kruchen abschließend.
Mitglied in der Initiative zukunft niederrhein sind:
GMG Sand und Kies GmbH & Co. KG / Gossens GmbH / Heeren-Herkener Kiesbaggerei GmbH / Holemans GmbH / Hülskens Holding GmbH & Co. KG / Kieswerk Grotendonk GmbH / Niederrheinische Dienstleistungsgesellschaft für Kies und Sand mbH / RMKS Rhein Main Kies und Splitt GmbH & Co. KG / Siemes Sand- und Kiesbaggerei GmbH & Co. KG / Teunesen Sand und Kies GmbH / Theo Kuypers Kiesbaggerei GmbH / Welbers Kieswerke GmbH / J. Klösters Kies & Beton GmbH / Frika-Kies GmbH & Co. KG
#daspinkekreuz: Regionalplan Ruhr gekippt – kein Tag zum Jubeln aber einer zum Umdenken
Neukirchen-Vluyn. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Regionalplan Ruhr für unwirksam erklärt, auch wegen jener Konflikte um Kies und Sand, auf die das Pinke Kreuz seit Jahren hinweist. Für die Bewegung ist das dennoch kein Triumph. Sie reicht die Hand für den Dialog, den sie sich von Anfang an gewünscht hätte.
Der 22. Senat rügte unter anderem, dass die Planung verfahrensfehlerhaft zustande gekommen sei und die Prognose über den künftigen Rohstoffbedarf auf veralteten Zahlen beruhe. Genau das habe das Aktionsbündnis #daspinkekreuz seit Jahren vorgetragen.
In einer ersten Stellungnahme erklärt das Aktionsbündnis: „Man könnte erwarten, dass wir diesen Tag feiern. Das tun wir nicht. Dem Ruhrgebiet fehlt nun eine wichtige Planungsgrundlage, für Wohnungen, für Arbeitsplätze, für die geordnete Entwicklung einer ganzen Region. Diese Grundlage hätten wir dem Ruhrgebiet von Herzen gegönnt. Dass sie jetzt fehlt, ist ausgesprochen bedauerlich.
Von Anfang an haben wir einen einfachen Weg aufgezeigt: Man hätte das umstrittene und konfliktträchtige Thema Kies aus dem Regionalplan herauslösen müssen. Dann hätte der Plan in all seinen notwendigen, dringenden Teilen längst Bestand. Dieser Vorschlag wurde zurückgewiesen. Heute steht das Ruhrgebiet ohne Plan da, nicht wegen unseres Widerstands, sondern weil der Konflikt um den Kies nie ernsthaft gelöst wurde.
Das Gericht bestätigt, was wir seit Jahren sagen
Wir haben, wie nun auch das OVG Münster, darauf hingewiesen, dass die Zahlen, auf denen die Abgrabungsmengen für Kies und Sand beruhen, veraltet sind. Allein im Kreis Wesel waren 17 neue Abgrabungsflächen vorgesehen. Über 7.000 Bürgerinnen und Bürger haben dagegen wohlformulierte Einwendungen erhoben. Es ging und geht uns nie nur ums Dagegensein, sondern um einen ressourcenschonenderen, ehrlicheren Umgang mit endlichen Rohstoffen, um eine echte Rohstoffwende ins 21. Jahrhundert.
Dass das Gericht diese Auffassung teilt, nehmen wir mit Genugtuung, aber ohne Triumph zur Kenntnis. Denn die eigentliche Botschaft des Urteils lautet nicht „Die hatten Recht“, sondern: So kann mit Sand und Kies nicht weitergeplant werden.
Schon jetzt hören wir die Warnungen und entgegnen ruhig
Wir hören bereits die Rufe der Kiesindustrie, die von einem katastrophalen Schlag für den Wohnungsbau spricht und vor jahrelangen Verzögerungen warnt. Diese Sorge nehmen wir ernst. Doch sie zeigt vor allem eines: wie teuer es wird, wenn man einen Konflikt aussitzt, statt ihn zu lösen.
Hätte man den sachlichen Dialog von Anfang an nicht nur proklamiert, sondern wirklich gesucht, hätte man die vorgetragenen Argumente nicht nur angehört, sondern beherzigt, dann hätte das Ruhrgebiet heute eine hervorragende, gerichtsfeste Planungsgrundlage. Wir wären längst konstruktiv unterwegs, eine nachhaltigere Form des Umgangs mit Kies zu entwickeln. Diese Zeit ist nun verloren. Das schmerzt uns, und es sollte all jene nachdenklich machen, die unsere Hinweise über Jahre als bloßen Protest abgetan haben.
Angebot bleibt: Lassen Sie uns reden
Das Urteil ist kein Ende, sondern eine Chance, wenn wir sie gemeinsam nutzen. Was jetzt entsteht, kann besser, ehrlicher und tragfähiger werden als das, was gekippt wurde. Dafür braucht es alle an einem Tisch: Land, Regionalverband, Kommunen, die rohstoffgewinnenden Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger.
#daspinkekreuz steht für diesen Dialog bereit, immer sachlich, lösungsorientiert und ohne erhobenen Zeigefinger. Wir bringen nicht nur Kritik mit, sondern auch Vorschläge: unsere Pinken Thesen zu einem zeitgemäßen Umgang mit Sand und Kies. Wir wollen nicht nur gegen etwas sein, sondern für etwas stehen.
Reden wir miteinander, bevor wieder Fakten geschaffen werden. Die Tür ist offen, sie war es immer.“
Über #daspinkekreuz
#daspinkekreuz ist ein parteiunabhängiges Bürger- und Aktionsbündnis vom Niederrhein, das sich seit Februar 2022 mit friedlichem, öffentlichem Protest und konstruktiven Vorschlägen für einen verantwortungsvollen, ressourcenschonenden Umgang mit Sand und Kies einsetzt. Das Bündnis steht für Bürgerbeteiligung, Dialog und eine Rohstoffwende, die kommende Generationen mitdenkt.
InfoKlick: www.daspinkekreuz.de
IHK: Rückschlag für Wirtschaft an Rhein und Ruhr
Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der Niederrheinischen IHK: „Das ist ein Tiefschlag für unsere Region. Ansiedlungen und Arbeitsplätze stehen auf der Kippe. Und das in einer wirtschaftlich ohnehin schwierigen Zeit. Hinzu kommt der Imageschaden. Unsere Unternehmen brauchen Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Das können wir im Ruhrgebiet nun nicht bieten.“
Der Regionalplan legt fest, wo Wohnungen, Windanlagen, Gewerbegebiete entstehen können, Rohstoffe abgebaut oder Naherholungsräume entstehen sollen oder bestehen bleiben. Das OVG hat heute entschieden: Der gesamte Regionalplan muss nachgebessert werden. Alle Entwicklungsvorhaben stehen infrage. Das kann mehrere Jahre dauern. „Für die Wirtschaft in Duisburg und am Niederrhein ist ein gültiger Regionalplan unerlässlich. Dass der nun wieder auf dem Prüfstand steht, ist fatal. Jetzt muss schnell, aber belastbar, nachgelegt werden“, betont Dietzfelbinger.
























