Verena Mertens MdEP (Foto: Thorsten Schneider)
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Starßburg/Brüssel/Ostwestfalen. Zur vorläufigen Einigung von Europäischem Parlament und Rat über die Überarbeitung der Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern erklärt Verena Mertens (CDU/EVP), Mitglied des Innenausschusses (LIBE) und des FEMM-Ausschusses:

„Die jetzt erzielte Einigung stärkt den Kinderschutz in Europa und bringt das europäische Strafrecht auf die Höhe der digitalen Realität. Künftig werden neue Formen sexuellen Kindesmissbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern wirksamer erfasst. Dazu gehören unter anderem Grooming, sexuelle Er-pressung von Kindern (Sextortion), Livestreams sexuellen Missbrauchs sowie die Herstellung und Verbreitung von KI-Systemen, die gezielt zur Erstellung von Missbrauchsdarstellungen eingesetzt werden. Auch Anleitungen zur Begehung solcher Straftaten werden künftig strafrechtlich verfolgt.

Besonders wichtig sind die verlängerten Verjährungsfristen. Viele Betroffene benötigen Jahre oder sogar Jahrzehnte, um über das Erlebte sprechen zu können. Wer als Kind Opfer sexueller Gewalt geworden ist, darf nicht daran scheitern, dass dem Rechtsstaat zu früh die Zeit ausgeht. Die Einigung stärkt zugleich die Rechte von Betroffenen durch bessere Unterstützungsangebote, Beratungsstrukturen und einen erleichterten Zugang zu Hilfe und Entschädigung. Gleichzeitig werden Strafrahmen für schwere Delikte angehoben. Kinder müssen überall in Europa bestmöglich geschützt werden, offline wie online. Die jetzt erzielte Einigung ist dafür ein wichtiger Fortschritt.“

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