Berlin/Rhein-Ruhr. Mit einem bundesweiten Großeinsatz sind Bundespolizei und Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls gegen ein mutmaßlich kriminelles Netzwerk im Gebäudereinigungsgewerbe vorgegangen. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden waren rund 2.200 Einsatzkräfte beteiligt. Insgesamt wurden 104 Objekte durchsucht und zehn Haftbefehle vollstreckt. Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen unter anderem der Verdacht der gewerbsmäßigen Schleusung, des illegalen Aufenthalts, illegaler Beschäftigung sowie der Ausbeutung von Arbeitskräften.
Insgesamt richten sich die Ermittlungen gegen 23 Beschuldigte im Alter zwischen 31 und 59 Jahren. Als Hauptbeschuldigter gilt den Ermittlern zufolge ein 50-jähriger Mann. Das Netzwerk soll bereits seit 2022 aktiv sein und insbesondere Menschen aus osteuropäischen Staaten, darunter der Ukraine und Georgien, nach Deutschland gebracht beziehungsweise deren Aufenthalt ermöglicht haben.
Nach den bisherigen Erkenntnissen sollen die Beschuldigten dabei ein Geflecht aus Unternehmen und Subunternehmen genutzt haben. Im Verdacht stehen unter anderem Scheinfirmen, fingierte Rechnungen und verschleierte Zahlungsströme. Beschäftigte sollen teilweise unter Umgehung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten eingesetzt worden sein. Zudem geht es um den Verdacht gefälschter Dokumente sowie um Verstöße gegen aufenthalts- und arbeitsrechtliche Vorschriften.
106 Millionen Euro Vermögen im Visier
Eine erhebliche Dimension haben auch die finanziellen Maßnahmen. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten ordnete nach Angaben der Ermittler insgesamt 50 Vermögensarreste mit einem Gesamtvolumen von rund 106 Millionen Euro an. Ein großer Teil dieser Maßnahmen sei bereits umgesetzt worden.
Bei den Durchsuchungen stellten die Einsatzkräfte unter anderem umfangreiche Geschäftsunterlagen, Datenträger und Mobiltelefone sicher. Die Beweismittel sollen nun ausgewertet werden und weitere Erkenntnisse über die Strukturen und finanziellen Verflechtungen des mutmaßlichen Netzwerks liefern.
Zusätzlich wurden im Rahmen der Einsatzmaßnahmen weitere Ermittlungsverfahren gegen Personen eingeleitet, bei denen der Verdacht eines illegalen Aufenthalts oder einer illegalen Beschäftigung bestand.
Nordrhein-Westfalen ebenfalls betroffen
Die bundesweiten Maßnahmen erstreckten sich neben Berlin, Hamburg, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Baden-Württemberg auch auf Nordrhein-Westfalen. Nach Angaben der Bundespolizei wurden auch in NRW Objekte durchsucht.
Welche Städte und Gemeinden konkret betroffen sind, haben die Ermittlungsbehörden bislang nicht mitgeteilt. Damit bleibt zunächst offen, ob und in welchem Umfang auch Kommunen am Niederrhein und im westlichen Ruhrgebiet von den Maßnahmen betroffen waren.
Weitere Einzelheiten zu den einzelnen Einsatzorten und den dortigen Durchsuchungen werden im weiteren Verlauf der Ermittlungen erwartet.
Gemeinsame Ermittlungsgruppe „Purgatio“
Die Ermittlungen führt die gemeinsame Ermittlungsgruppe „Purgatio“ der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Berlin und des Hauptzollamts Berlin. Die Staatsanwaltschaft Berlin leitet das Verfahren.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die mutmaßlichen Strukturen gezielt die Möglichkeiten von Subunternehmerketten genutzt haben, um Arbeitskräfte illegal einzusetzen und Kontrollen zu umgehen. Besonders im Gebäudereinigungsgewerbe bestehen nach Einschätzung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhebliche Risiken für Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und die Ausbeutung von Arbeitskräften.
Constanze Voß, Direktionspräsidentin der Direktion VII der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, betonte die Bedeutung des gemeinsamen Vorgehens gegen solche Strukturen. Bundespolizeidirektionspräsident Carsten Glade verwies ebenfalls auf den Kampf gegen organisierte Formen der Schleusung und Arbeitsausbeutung.
Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Für den 1. Oktober 2026 um 11 Uhr ist in Berlin eine gemeinsame Pressekonferenz im Hauptzollamt Berlin angekündigt. Dabei sollen weitere Einzelheiten zu den Ermittlungen und den Einsatzmaßnahmen bekannt gegeben werden.
Für alle Beschuldigten gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss der jeweiligen Verfahren die Unschuldsvermutung.





























