(Fotos: Bundespolizei)
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Essen/Gronau (Westf.)/Soest. Gestern Nachmittag (18. Juni) kontrollierten Bundespolizisten einen jungen Mann im Hauptbahnhof Essen. Dieser führte eine Tasche mit sich, in der sich eine Waffe befand.

Gegen 17:20 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Essener Hauptbahnhof. Dabei wurden sie auf einen Mann aufmerksam, der eine Waffentasche bei sich trug. Während der Durchsuchung stellte sich heraus, dass sich in der Tasche des 24-Jährigen ein Luftgewehr ohne gültige Kennzeichnung und Munition befanden. Bei dem Gewehr handelt es sich um eine Waffe bei der die Geschosse mithilfe kalter Gase verschossen werden. Einen Berechtigungsschein konnte der Mann aus Gronau nicht vorweisen. Zudem fanden die Polizisten vier Messer bei dem ukrainischen Staatsbürger auf, welche alle eine Klingenlänge über 12 cm aufwiesen. Daraufhin wurde der ukrainische Staatsbürger der Bundespolizeidienststelle im Hauptbahnhof zugeführt.

Vor Ort händigte der Tatverdächtige den Beamten eine ukrainische Identitätskarte aus, wodurch seine Identität zweifelsfrei festgestellt wurde. Angaben zu dem Erwerb der Waffe und dem Grund für das Mitführen, machte der Ukrainer nicht.

Die Uniformierten fertigten Lichtbilder des Mannes und nahmen seine Fingerabdrücke ab.

Das Luftgewehr, die Munition, sowie die Messer stellten die Bundespolizisten sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße gegen das Waffengesetz ein.

26-Jähriger mit Schwert im Bahnhof angetroffen – Bundespolizei ermittelt und weist auf Allgemeinverfügung hin

Gestern Nachmittag (18. Juni) wurden Mitarbeiter der DB-Sicherheit bei der Bundespolizei Essen mit einem Mann vorstellig. Dieser führte ein Schwert mit sich, welches die Beamten sicherstellten. Eine Allgemeinverfügung regelt derzeit das Verbot von Mitführen von gefährlichen Gegenständen während der EURO 2024 für den Hauptbahnhof.

Gegen 17:30 Uhr stellte eine Streife der DB-Sicherheit am Bahnsteig zu Gleis 6 des Essener Hauptbahnhofes einen 26-Jährigen fest, der ein Schwert bei sich trug. Die DB Mitarbeiter wurden mit dem Soester in der Bundespolizeiwache Essen vorstellig. Der Schwertträger übergab den Beamten das Schwert freiwillig, die dieses anschließend sicherstellten. Bei der Identitätskontrolle stellten die Einsatzkräfte fest, dass der syrische Staatsbürger gegen eine räumliche Beschränkung verstieß, die seinen Aufenthalt auf den Bezirk seiner zugewiesenen Ausländerbehörde beschränkt.

Bei dem Gegenstand handelte es ich um ein ungeschliffenes Schwert, das im Sinne des Waffengesetzes eine Hieb- und Stoßwaffe darstellt. Das Führen dieser stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Die Bundespolizisten leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Zudem leiteten sie ein Ermittlungsverfahren wegen der Zuwiderhandlung gegen die räumliche Beschränkung ein.

Zur Europameisterschaft 2024 wurde eine Allgemeinverfügung unter anderem für den Hauptbahnhof Essen erlassen. Dies hat zur Folge, dass gefährliche Gegenstände jeglicher Art sichergestellt werden. Zudem kann bei Zuwiderhandlungen ein Zwangsgeld in Höhe von 200,- Euro erhoben werden.

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