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Der postalische Versand der Jahresbescheide und die öffentliche Bekanntmachung im Krefelder Amtsblatt sind für den 21. Januar vorgesehen

Krefeld. Die Stadtverwaltung Krefeld hat jetzt die Grundbesitzabgabenbescheide (Grundsteuer, Gebühren für Abfallbeseitigung sowie Straßenreinigung und Winterdienst) für das Jahr 2016 vorbereitet. Während die Bescheide für Steuern und Abgaben wie üblich auf dem Postwege bekanntgegeben werden, verzichtet die Stadt in diesem Jahr erstmals darauf, für diejenigen Steuerpflichtigen, die die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, Bescheide zu versenden, um Kosten für Material und Versand zu sparen. Die Verwaltung macht von der nach dem Grundsteuergesetz bestehenden Möglichkeit Gebrauch, die Steuer anstatt durch individuellen Bescheid durch öffentliche Bekanntmachung festzusetzen. Der postalische Versand der Jahresbescheide und die öffentliche Bekanntmachung im Krefelder Amtsblatt sind für den 21. Januar vorgesehen.

Am 10. Dezember hatte der Stadtrat die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurden für das Jahr 2016 unverändert zu 2015 auf 265 beziehungsweise 533 vom Hundert der Steuermessbeträge festgesetzt. Sofern bei Grundstückseigentümern ausschließlich die Grundsteuer erhoben wird, beispielsweise bei einer Eigentumswohnung, und diese sich im Vergleich zum Vorjahr weder im Grundsteuermessbetrag noch im Hebesatz verändert hat, erhält der Pflichtige keinen neuen Grundsteuerbescheid. Als Ersatz erfolgt die Festsetzung der Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Krefeld. Das Amtsblatt ist über die Internetseite www.krefeld.de/amtsblatt abrufbar und kann im Aushang im Eingangsbereich des Rathauses am Von-der-Leyen-Platz sowie in den Rathäusern Fischeln, Uerdingen und Hüls eingesehen werden. Die Grundsteuer ist auch in diesem Fällen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu zahlen. Ausnahme: Eine jährliche Fälligkeit wurde beantragt, dann ist die Grundsteuer in einem Betrag am 1. Juli fällig. Wenn sich die Grundsteuermessbeträge oder die Besteuerungsgrundlagen ändern, erhalten die Steuerpflichtigen Änderungsbescheide, deren Festsetzungen dann für das Kalenderjahr 2016 maßgeblich sind.

Alle wichtigen Informationen zum Thema Grundbesitzabgaben sowie Vordrucke können über den Internetauftritt unter www.krefeld.de/fb21 aufgerufen werden. Formulare können auch per Post, Fax oder Anruf angefordert werden. Da insgesamt rund 90 000 Bescheide verschickt oder öffentlich bekanntgemacht werden, bittet die Verwaltung um Verständnis dafür, dass die telefonische Erreichbarkeit der Steuerabteilung unmittelbar nach Bekanntgabe einschränkt ist und einzelne Rufnummern eventuell nicht sofort erreichbar sind. Es empfiehlt sich, weitere Kommunikationswege wie Telefax, Post oder E-Mail an fb21@krefeld.de zu wählen. Bei der zu erwartenden Vielzahl von Anfragen bittet die Verwaltung um Verständnis dafür, dass sich die Antwort- und Bearbeitungszeiten verlängern können.

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