Ursula Hermann engagiert sich ehrenamtlich als Vormund für Kinder und Jugendliche (Foto: SkF/Hartings)
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Kreis Wesel. Wenn sich Eltern nicht ausreichend um ihr Kind kümmern können, kann ein Gericht anordnen, dass ein Vormund die Interessen eines Kindes oder Jugendlichen vertritt. Der nimmt sich regelmäßig Zeit, ist Begleiter und Ansprechpartner bei Fragen und Problemen und trifft Entscheidungen über den Wohnort oder die zu besuchende Schule. Für die eigentliche Erziehung ist er hingegen in der Regel nicht zuständig, da er diese zum Beispiel einer Pflegefamilie überträgt.

Der Sozialdienst katholischer Frauen Moers (SkF) startet in Kooperation mit dem Jugendamt Kreis Wesel die dritte Schulung für Menschen, die eine Vormundschaft für Minderjährige, gegebenenfalls auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, im Kreis Wesel übernehmen wollen. Für diese ehrenamtlichen Vormünder gibt es eine kostenlose Grundqualifikation an drei Abenden, beginnend am Dienstag, 10. Oktober. Später werden Fortbildungen zu rechtlichen und pädagogischen Themen und regelmäßige Treffen angeboten. Die Teilnahme ist von Geschlecht und Religionszugehörigkeit unabhängig. Es bedarf keiner speziellen beruflichen Qualifikation im pädagogischen oder rechtlichen Bereich. Alle Interessierten, die sich zunächst einmal ein Bild von diesem Ehrenamt machen wollen, sind zu den Informationsveranstaltungen willkommen.

Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten ein ehrenamtlicher Vormund hat, welche Voraussetzungen er für dieses Ehrenamt mitbringen muss, darüber informieren der SkF und das Jugendamt des Kreises Wesel am Donnerstag, 21. September, ab 19 Uhr in der VHS Moers, Wilhelm-Schroeder-Straße 10. Ein zweiter Infoabend mit gleichem Inhalt ist am Donnerstag, 28. September, ab 19 Uhr in der Geschäftsstelle des SkF in Moers, Haagstraße 30.

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei, um Anmeldung unter 02841 922510 oder per mal an info@skf-moers.de wird gebeten.

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