Ventilwächter (Foto: Stadt Duisburg)
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Duisburg. Die Vollstreckungsbehörde der Stadt Duisburg setzt ab sofort kleine „Ventilwächter“ zur Sicherung von gepfändeten Kraftfahrzeugen ein. Die Ventilwächter werden auf die Reifenventile der Autos gesetzt. Sie wirken wie eine Wegfahrsperre, indem sie ab einer bestimmten Geschwindigkeit die Luft kontrolliert aus den Reifen entweichen lassen. Das Auto kann dadurch nicht verwendet werden.

Die Pfändung von Fahrzeugen säumiger Zahler ist oft die einzige Möglichkeit, eine Geldforderung durchzusetzen. Bisher wurden an gepfändeten Autos lediglich Pfandsiegel angebracht. Es gab allerdings dennoch Fälle, in denen Schuldner das Fahrzeug weiter nutzten oder an einem anderen Standort abgestellt haben, um es der Wegnahme zu entziehen. Durch die neuen Ventilwächter bleibt das gepfändete Fahrzeug an seinem Standort, ist aber dennoch vor einer Weiternutzung gesichert. Der Schuldner erhält dadurch eine letzte Möglichkeit, seine rückständigen Forderungen zu bezahlen und weitere Kosten für das Abschleppen sowie Standgebühren zu vermeiden.

Auf die Sicherung des Autos durch den Ventilwächter wird mit neonfarbigen Aufklebern hingewiesen, damit es nicht unbeabsichtigt in Bewegung gesetzt wird. Sobald die Forderung bezahlt ist, wird das Fahrzeug umgehend freigegeben und die Ventilwächter entfernt. Erfolgt aber innerhalb von drei Werktagen immer noch keine Zahlung, lässt die Vollstreckungsbehörde das Fahrzeug abschleppen. Verstreicht eine weitere Frist ohne Zahlung, wird das Auto versteigert.

Stadtdirektor Martin Murrack ist von der Wirksamkeit der Ventilwächter überzeugt und hofft auf einen Rückgang der offenen Forderungen.

Die Ventilwächter werden in manchen Städten wie zum Beispiel Düsseldorf, Solingen, Braunschweig, Hannover und Krefeld bereits eingesetzt. Dort hat man die Erfahrung gemacht, dass die ganz überwiegende Mehrzahl der Forderungen bereits innerhalb von ein bis zwei Tagen gezahlt wird.

Falschparker, die ihr „Knöllchen“ nicht bezahlen, müssen aber auch mit anderen drastischen Maßnahmen rechnen. Um die Zahlung von Geldbußen zu erreichen, wird durch die Vollstreckungsbehörde auch die Anordnung von Erzwingungshaft beantragt.

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