( © Stadt Düsseldorf)
Anzeige

Düsseldorf. Am autofreien Sonntag, 15. September, 11 bis 18 Uhr sind Teile der Düsseldorfer Innenstadt für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Bewohner und Gewerbetreibende, die das gesperrte Gebiet befahren müssen und keinen Bewohnerparkausweis besitzen, können für diesen Tag eine Zufahrtsberechtigung erhalten. Wer einen Bewohnerparkausweis für ausgewiesene Bewohnerparkgebiete besitzt, kann sich damit an den Einfahrtschleusen ausweisen.

Bewohner der für den allgemeinen Verkehr gesperrten Gebiete können diese auch mit einem Kraftfahrzeug jederzeit verlassen. Die Landeshauptstadt bittet jedoch alle Bewohner, Anlieger sowie Besucher Autofahrten auf das Notwendige zu reduzieren und Alternativen, wie das Fahrrad, Zu-Fuß-gehen oder Busse und Bahnen, zu nutzen. Der Öffentliche Personennahverkehr ist an diesem Tag innerhalb Düsseldorfs kostenfrei nutzbar. Ereignisse wie das Hohe-Straßen-Fest, der Weltkindertag, der Fischmarkt und die Infomeile zum autofreien Sonntag an der Heinrich-Heine-Allee sind auf diese Weise auch ohne Auto gut zu erreichen.

Der autofreie Sonntag ist eine Einladung an alle Verkehrsteilnehmer die gesperrte Innenstadt gemeinsam, anders und praktisch erlebbar zu machen. Dabei ist ein Miteinander und gegenseitige Vorsicht und Rücksicht unabdingbar. Menschen, die zwingend mit dem Auto innerhalb des gesperrten Gebietes fahren müssen, sind aufgefordert, die Geschwindigkeit anzupassen.

Zufahrtsberechtigungen können ab Donnerstag, 1. August, beim Amt für Verkehrsmanagement kostenlos angefordert werden:

– direkt über das Online-Antragsformular unter www.duesseldorf.de/verkehrsmanagement
– per Mail unter autofrei.verkehr@duesseldorf.de

– persönlich montags, 7.30 bis 15 Uhr und dienstags bis freitags, 7.30 bis 13 Uhr, in Raum 19 im Erdgeschoss beim Amt für Verkehrsmanagement, Auf’m Hennekamp 45, 40225 Düsseldorf.

Das autofreie Gebiet
Das Sperrgebiet in der Innenstadt liegt innerhalb folgender befahrbarer Straßen: Rheinufertunnel, Maximilian-Weyhe-Allee, Haroldstraße/Graf-Adolf-Straße, Berliner Allee/Kö-Bogen-Tunnel (Fahrbeziehung Nord-Süd). Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sind während der gesamten Zeit jederzeit in der Lage gesperrte Gebiete zu erreichen.

Ausfahrten aus dem gesperrten Gebiet sind allerdings jederzeit möglich. Für dringend notwendige Einfahrten in den gesperrten Teil der Innenstadt sind drei eigens eingerichtete Einfahrtsschleusen vorhanden, über die die Ein- und Ausfahrt erfolgt. Das gesperrte Gebiet und die entsprechenden Einfahrtsschleusen sind im Sperrplan gekennzeichnet.

Bewohner, Anlieger sowie Hotels und Parkhäuser im gesperrten Gebiet, aber auch Pflegedienste, Taxen und weitere Zufahrtsinteressengruppen wurden bereits oder werden noch separat durch die Landeshauptstadt informiert.

Beitrag drucken
Anzeige