Symbolfoto
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Mülheim. Das Standesamt hat es geschafft, ganz kurzfristig die Lockerungen der „Coronaregeln“ umzusetzen und kann schon ab morgen den Brautpaaren anbieten, nicht mehr allein zu ihrer Trauung kommen zu müssen. Ab sofort ist es neben dem Fotografen auch wieder 2 Trauzeugen und bis zu 8 Gästen erlaubt, an der Trauung teilzunehmen.

Gemeinsam mit dem Sicherheitstechnischen Dienst konnte das Standesamt heute ein Konzept erarbeiten, das dies ermöglicht. “Wir freuen uns über diese gute Nachricht”, teilt die Standesamtsleiterin Katrin Dente mit. Sie bittet dabei aber ganz dringend um gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung folgender, weiterhin zwingend einzuhaltender Regeln:

  • Es besteht eine generelle Maskenpflicht! Nur das Brautpaar und der/die Standesbeamte/-in dürfen während der Trauung den Mundschutz abnehmen. (Auf den Fluren des Rathauses gilt auch für das Brautpaar die Maskenpflicht).
  • Die Gesellschaft muss gemeinsam (!) unter Einhaltung des gebotenen Abstandes und ausschließlich über den Eingang am Rathausturm das Gebäude betreten und unmittelbar nach der Trauung das Rathaus so wieder verlassen. Der Ein-/Ausgang am Rathausmarkt bleibt geschlossen.
  • Auf den Rathausfluren / vor dem Trausaal ist zu allen Personen, die sich dort bewegen, der gebotene Abstand einzuhalten. Ein Aufenthalt auf den Fluren ist nicht gestattet!
  • Mehr als den oben genannten Personen wird ein Zugang zum Rathaus nicht gewährt.

Für hoffentlich bald mögliche, weitere Schritte in Richtung eines „normalen“ Traubetriebs – vor allem auch unter Einbeziehung der Ambientetrauorte – wird derzeit ein weitergehendes Konzept erarbeitet. Zu wann damit zu rechnen ist, ist heute leider noch nicht benennbar. “Wir arbeiten aber mit Hochdruck daran und hoffen gemeinsam mit unseren Brautpaaren auf einen feierlichen Hochzeitssommer 2020”, verspricht Dente.

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