(Symbolbild: Polizei)
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Mülheim an der Ruhr. Am Donnerstagmittag (10. Februar) fand eine Spaziergängerin in einem Waldgebiet eine leblose Person auf. Die Obduktion ergab, dass keine Hinweise auf Fremdeinwirken vorliegen. Ein Kapitaldelikt kann ausgeschlossen werden.

Gegen 13 Uhr war eine Spaziergängerin mit ihrem Hund am Rande eines Waldgebiets, auf dem Gehweg an der Straße Weidmannsheil, unterwegs. Der freilaufende Hund rannte in das Waldstück zu einem Bachlauf. Bei der Suche nach dem Hund stieß die Zeugin auf eine leblose Person und alarmierte die Rettungskräfte.

Im Bereich des Bachlaufs, etwa 40 Meter vom Wegesrand entfernt, konnten die Einsatzkräfte den leblosen Körper auffinden. Ein Notarzt stellte den Tod fest. Nach ersten Erkenntnissen lag die verstorbene Person bereits über eine längere Zeit am Auffindeort. Ermittler der Kriminalpolizei sicherten umfangreich Spuren am Tatort, ein Todesermittlungsverfahren wurde eingeleitet.

Die heute durchgeführte Obduktion ergab keine Hinweise auf Fremdeinwirkungen, sodass ein Kapitaldelikt ausgeschlossen wird.

Maßnahmen zur Identifizierung der unbekannten Frau dauern an. (ots)

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