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Düsseldorf/Rhein-Ruhr. Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen (HV NRW) weist darauf hin, dass es in den letzten Wochen vermehrt zu Abmahnungen von Handelsunternehmen gekommen ist: „Uns erreichen fast täglich Anfragen von Händlerinnen und Händlern, die eine Abmahnung wegen der Nutzung von sogenannten Google Fonts bekommen haben“, sagt Frank Holland, Geschäftsführer und Rechtsanwalt beim Handelsverband NRW. Hier sollte man genau draufschauen und nicht einfach zahlen, denn häufig lasse sich erkennen, dass hier nicht die Beseitigung eines etwaigen Datenschutzverstoßes im Vordergrund stehe, sondern schlichtweg Geld gemacht werden soll. Der Rechtsexperte rät: „Prüfen Sie, ob tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt, stellen ihn ggf. ab und widmen sich dann der Frage, ob der Abmahner tatsächlich einen Zahlungsanspruch hat. Mitglieder des Handelsverbandes können sich bei Fragen hierzu ganz einfach an Ihre regionalen Verbandsjuristen wenden.“

Eine weitere Unterstützung bilden die Digitalcoaches des Handelsverbandes NRW. Sie sind die Digitalexperten, die den Händlerinnen und Händlern in NRW seit Ende 2019 in allen Fragen rund um die Digitalisierung zur Verfügung stehen. „Wichtig ist, sich frühzeitig – also am besten noch heute – mit dem Thema zu befassen und seine Webseite zu checken, damit es gar nicht erst zur Abmahnung wegen der Nutzung von Google Fonts kommt“, empfiehlt Digitalcoach Markus Schaaf. „Melden Sie sich bei uns, wenn Sie zu dem Thema Fragen haben, oder Unterstützung brauchen!“

Sie finden Sie Digitalcoaches online unter https://digitalcoachnrw.de/

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