Verdacht auf Geflügelpest auf einem Hof in Rees (Screenshot Geoportal Niederrhein / © Kreis Kleve)
Anzeigen

Rees/Kreis Kleve/Kreis Borken/Kreis Wesel. Kreis Kleve erlässt Allgemeinverfügung: Gehaltene Tiere dürfen die Sperr- und Überwachungszone weder verlassen noch hineingebracht werden.

Im Kreis Kleve gibt es den ersten Verdacht auf einen Ausbruch von Geflügelpest bei Hausgeflügel. In einer Haltung in Rees wurde der Verdacht auf Ausbruch von Geflügelpest mit dem hochpathogenen Erreger H5N1 nach einer Probenentnahme durch den betreuenden Veterinär amtlich bestätigt. Der gesamte Bestand – mehr als 20.000 Tiere – muss gekeult werden, um eine Übertragung auf andere Tiere einzudämmen.

Der Kreis Kleve hat zur Eindämmung im Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb eine vorläufige Schutzzone errichtet. Die vorläufige Überwachungszone hat einen Radius von zehn Kilometern. Aktuell gelten für die beiden Sperrzonen identische Maßnahmen, die unter anderem den Kontakt zu anderen (Wild-)Tieren sowie die Einfuhr von Waren regeln. Gehaltene Tiere dürfen die Schutz- und Überwachungszone weder verlassen noch hineingebracht werden. Alle Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).

Der Kreis Kleve hat unter www.kreis-kleve.de (Suchbegriff „Bekanntmachungen“) eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die alle Regelungen im Detail darstellt.

Überwachungszone reicht bis in den Kreis Wesel

Um den Betrieb wurden eine vorläufige innere Schutz- und vorläufige äußere Überwachungszone eingerichtet. Im Kreis Wesel liegen Teile von Hamminkeln, Wesel und Xanten in der Überwachungszone. Der Kreis Wesel hat eine Allgemeinverfügung für die vorläufige Überwachungszone mit den erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen veröffentlicht, einsehbar unter https://www.kreis-wesel.de/de/presse/amtsblatt-des-kreises-wesel-47.-jahrgang-nummer-43/.

Wichtig: Ab Donnerstag, 03. November 2022, gilt bis auf weiteres unter anderem das Gebot zur Aufstallung des Geflügels.

Die Karte der betroffenen Gebiete sind unter folgendem Link interaktiv einsehbar: https://geoportal-niederrhein.de/Verband/?Map/layerIds=21001,21002,29109,29110,29111,29112,200370,20071,20070,20077,20076,20075&visibility=true,true,true,true,true,true,true,true,true,true,true,true&transparency=0,0,0,0,0,0,0,0,0,0,0,0&Map/center=%5b324748.32139828923,5737918.418237211%5d&Map/zoomLevel=3

Geflügelhalter, die ihre Tierzahlen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse NRW angemeldet haben, sollten dies unverzüglich nachholen.

Der Kreis Wesel bittet alle Geflügelhalter, die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen zu hinterfragen und zu verbessern, sowie ungewöhnliche Krankheitserscheinungen und erhöhte Todeszahlen beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zu melden. Für Fragen und Meldungen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter vet.lm@kreis-wesel.de zur Verfügung.


Hintergrund
Die Geflügelpestsaison hat ungewöhnlich früh am Niederrhein begonnen. Bisher war der Winter die gefährliche Periode für die Geflügelhalter in der Region. An der Küstenregion Niedersachsens und Schleswig-Holsteins sind in diesem Jahr durchgängig tote Wildvögel mit einem positiven Befund aufgefallen. In Niedersachsen sind zudem über das ganze Jahr verteilt Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen bestätigt worden. Damit hat sich die Anpassung der Risikoanalyse des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) auf der Insel Riems vom vergangenen Jahr bewahrheitet: Das Auftreten der Geflügelpest ist kein saisonales Phänomen mehr. Das Virus hat sich dauerhaft in der Wildvogelpopulation etabliert und mit Ausbrüchen kann jederzeit gerechnet werden.


Vorläufige „Sperrzone“ betrifft auch südwestlichen Teil des Kreises Borken

Das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper hat heute (02.11.2022) den Verdacht eines Ausbruchs der Geflügelpest auf einem Geflügelbetrieb in Rees (Kreis Kleve) amtlich bestätigt. Das abschließende Ergebnis durch das Friedrich-Löffler-Institut steht allerdings noch aus. Um den Betrieb wird daher zunächst eine vorläufige Sperrzone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern festgelegt, in denen ab Donnerstag (03.11.2022) besondere Restriktionen für geflügel- und vögelhaltende Betriebe gelten. Davon sind auch die Stadt Isselburg mit sämtlichen Ortsteilen und der westliche Randbereich der Stadt Bocholt betroffen. Das teilt Dr. Manfred Ulrich, Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken, mit. Eine Allgemeinverfügung mit Darstellung der Überwachungszone wird im elektronischen Amtsblatt am Mittwoch, 2. November 2022, veröffentlicht und tritt am Donnerstag, 3. November 2022, in Kraft.

Für geflügel- und vogelhaltende Betriebe in der vorläufigen „Sperrzone“ gilt insbesondere folgendes:

  1. Geflügel oder gehaltene Vögel dürfen weder aus dem noch in den Betrieb verbracht werden.
  2. Erzeugnisse, Materialien oder Stoffe von Geflügel oder gehaltenen Vögeln oder von Erzeugnissen, Materialien oder Stoffen, die mit Geflügel oder gehaltenen Vögeln in Kontakt gekommen sind, dürfen aus dem Betrieb nicht verbracht werden.
  3. Sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist ab sofort ausschließlich
    1. in geschlossenen Ställen oder
    2. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge
    gesicherten, dichten Abdeckung besteht und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sein muss (Schutzvorrichtung, Voliere),
    zu halten.
  4. Geflügel oder gehaltene Vögel dürfen ohne Genehmigung des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken nicht getötet werden. Zur Genehmigung ist dem Kreis rechtzeitig ein formloser Antrag zuzuleiten.
  5. Nicht wesentliche Verbringungen von Erzeugnissen, Materialien, Stoffen, betriebsfremden Personen und Transportmitteln in die Betriebe, die für die Tierhaltung nicht erforderlich sind, sind untersagt.
  6. Ausstellungen, Börsen, Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt, zur Schau gestellt werden oder zusammenkommen, sind ab sofort verboten.

Informationen gibt es im Internet unter https://kreis-borken.de/gefluegelpest. Der Kreis Borken schaltet zudem ab Donnerstag, 3. November 2022, zu den üblichen Dienstzeiten (montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 14 Uhr) eine Telefon-Hotline unter der Telefon-Nr. 02861/681-1377. Im Verlauf des 03.11.2022 wird dort auch eine interaktive Karte zur Verfügung stehen, in der Tierhalter ihre Adresse eingeben können, um zu prüfen, ob sie in der vorläufigen Sperrzone liegen und damit von den Restriktionen betroffen sind.

Beitrag drucken
Anzeige