(Foto: pixabay)
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Mönchengladbach. Ein Ehrenamt dient einer gesellschaftlichen Aufgabe. Etwa 15,7 Mio. Menschen sind derzeit hierzulande ehrenamtlich tätig (statista/Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse AWA). Freiwillig und unentgeltlich ist ihre Tätigkeit bei Vereinen, kirchlichen Einrichtungen, als Schöffen an Gerichten usw. Jedoch sollte jeder, der aus selbstlosen Gründen ein Ehrenamt innerhalb eines Vereins annimmt, die Rechtslage kennen. Nicht allein die Vereinssatzung zählt.  

Was so alles beachtet werden muss, erfahren Interessierte in der VHS Mönchengladbach am 30. Januar 2023, 19.00 – 20.30 Uhr, beim Seminar „Praxiswissen für Vereinsvorstände“. Ehrenamtliche Mitglieder von Vereinsvorständen unterliegen den rechtlichen Vorgaben des Vereinsrechts. Die sogenannten Aufwandsentschädigungen, die oftmals gezahlt werden, interessieren auch das Finanzamt.

Rechtsanwalt Jörg Hallmann erläutert die rechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften, wie beispielsweise Satzungs- und Haftungsfragen, die unterschiedlichen Steuerarten, Freibeträge, Spendenregelungen. Insbesondere geht Jörg Hallmann auf die wichtigsten, gesetzlichen Änderungen ab 2023 ein.

Martina Roßbach, Programmbereichsleiterin bei der VHS, u. a. für politische Bildung, teilt mit: „Die ehrenamtlichen Vereinsvorstände sind für den Verein insgesamt verantwortlich. Die Mitglieder setzen voraus, dass die von ihnen gewählten Vertreter und Vertreterinnen im Sinne der Satzung und der gesetzlichen Vorgaben arbeiten.“ Mit diesem Seminar wolle die VHS die Ehrenamtlichen auf den aktuellen Stand bringen. „Der Kurs richtet sich aber auch an Vertreter und Vertreterinnen von Stiftungen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen“, fügt Martina Roßbach hinzu.

Anmeldungen nimmt die VHS ab sofort entgegen telefonisch unter 02161-256400 oder per Mail vhs@moenchengladbach.de

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