(Foto: Stadt Gelsenkirchen)
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Gelsenkirchen. Bodycams sollen deeskalierend wirken, aber auch zur Strafverfolgung beitragen

Die Einsatzkräfte sind geschult, nun geht es an den Praxistest. Zunächst werden acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) sowie vier Einsatzkräfte der Verkehrsüberwachung mit Bodycams ausgestattet. Ab Freitag, 10. Februar, werden die Bodycams eingesetzt. Die Geräte zeichnen bei einer Gefährdung der städtischen Dienstkräfte oder auch Dritter in Bild und Ton Situationen während der Einsätze auf. „Die Bodycams sollen zum einen deeskalierend wirken und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen, zum anderen aber auch zur Strafverfolgung beitragen. Insbesondere der Schutz derer, die andere schützen und in unserer Stadt täglich für Sicherheit und Ordnung sorgen ist uns sehr wichtig“, setzt der für Recht und Ordnung zuständige Stadtrat Simon Nowack darauf, dass Bodycams entsprechend wirken.

Insgesamt drei Monate lang werden drei unterschiedliche Geräte im Parallelbetrieb getestet, bei dem die Einsatzkräfte abwechselnd die Geräte tragen werden. Danach wird entschieden, welches Gerät künftig zur Grundausstattung zählen wird.

Der Einsatz der deutlich sichtbaren Kameras ist seit einer Änderung des Ordnungsbehördengesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen neben der Polizei nun auch kommunalen Vollzugskräften erlaubt. „Wir sind nicht die erste Kommune, die auf Bodycams zurückgreift. Daher konnten wir uns mit anderen Kommunen zum Beispiel über das Vorgehen, die Anbieter oder auch über die Formulierung von Dienstanweisungen austauschen“, so Nowack. „Das ersetzt aber nicht die ganz konkreten Erfahrungen im Einsatz, die nach der Probephase mit den Einsatzkräften gemeinsam ausgewertet werden“, begründet der Stadtrat, warum es zunächst eine Testphase gibt.

Beim Einsatz der Bodycams gilt es einige rechtliche Fragen zu beachten, die auch bei der Schulung angesprochen wurden. „So ist zum Beispiel zwischen dem Einsatz außerhalb von Wohnungen und innerhalb von Wohnungen zu unterscheiden. Innerhalb von Wohnungen ist die rechtliche Hürde zum Einschalten der Bodycams entsprechend höher, da die Privatsphäre zu beachten ist“, verdeutlicht Hans-Joachim Olbering, Leiter des Referates Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Gelsenkirchen. Aufzeichnung und Speicherung des Materials unterliegen datenschutzrechtlichen Regelungen. Nur für die weitere Verfolgung von Straftaten relevantes Datenmaterial wird gespeichert „Zum Abschluss der Schulung wurden Verständnisfragen gestellt, um sicherzugehen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen allen Einsatzkräften bekannt sind und beachtet werden“, betont Hans-Joachim Olbering.

Neben den rechtlichen Aspekten haben sich die Einsatzkräfte auch mit den verschiedenen Geräten vertraut gemacht. „Die Modelle unterscheiden sich in der Handhabung, die Bodycams eines Anbieters haben zum Beispiel schwenkbare Kameras und  einen Frontbildschirm, so dass sich das Gegenüber der Einsatzkräfte selbst sehen kann. Da wird sich zeigen, welche Wirkung das hat“, erläutert Olbering.

Fabio Ingenerf vom KOD ist gern für die Bürgerinnen und Bürger auf den Straßen Gelsenkirchens unterwegs, um zur Sicherheit und Ordnung in der Stadt beizutragen. Doch nicht alle würden seinen Einsatz und den seiner Kolleginnen und Kollegen zu schätzen wissen, beklagt er: „Dass es mal lauter wird, wir beschimpft werden, oder es sogar weiter zu eskalieren droht, das passiert zwar nicht täglich, aber es passiert.“ Beim KOD ist man darauf vorbereitet, deeskalierend zu wirken, damit ein Einsatz nicht aus dem Ruder läuft. Dennoch begrüßen Fabio Ingenerf und seine Kolleginnen und Kollegen den Einsatz von Bodycams. „Es kann abschrecken, gibt uns mehr Sicherheit bei unseren Einsätzen und kann auch bei der Strafverfolgung helfen“, hofft er. Durch die Schulung seien die Einsatzkräfte sowohl was juristische Fragen betrifft als auch für die Handhabung der Geräte gut vorbereitet.

„Welche Bodycam angeschafft wird, hängt von den Rückmeldungen der Einsatzkräfte nach der Erprobung ab. Schließlich wird das Gerät bei ihren Einsätzen ihr täglicher Begleiter sein, das muss dann auch passen“, betont Simon Nowack.

Für die 61 KOD-Kräfte und 37 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verkehrsüberwachungsdienstes werden insgesamt 55 Bodycams angeschafft. Es wird nicht jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter individuell ausgestattet, sondern die Bodycams werden beim Schichtwechsel übergeben. Je nachdem für welchen Anbieter sich die Einsatzkräfte entscheiden kostet eine Bodycam inklusive Zubehör zwischen rund 800 und 1.000 Euro.

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