(Foto: Adrian Terhorst)
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Geldern. Für Amtszeit von 2024 bis 2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die (Jugend)-Schöffinnen und -Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Auch in Geldern werden neue (Jugend-)Schöffinnen und -schöffen gesucht. Ein Überblick der Stadtverwaltung mit allen wesentlichen Informationen zur Schöffenwahl:

Anzahl
Die Stadt Geldern sucht insgesamt 14 Haupt- und sechs Ersatzschöffinnen und -schöffen sowie acht Jugendhaupt- und 24 Jugendersatzschöffinnen und -schöffen, die am Amtsgericht Geldern und Landgericht Kleve als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Schöffenwahl
Der Jugendhilfeausschuss (für die Jugendschöffen) sowie der Rat der Stadt Geldern (für die Schöffen) schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an (Jugend-)Schöffinnen und Schöffen benötigt werden. „Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht im Anschluss – also in der zweiten Jahreshälfte dieses Jahres – die Haupt- und Ersatzschöffinnen und –schöffen“, informiert Gaby Voß, Leiterin des Teams „Gewerbe und allgemeine Ordnung“ der Stadt Geldern.

Kriterien
Bewerben können sich Bürgerinnen und Bürger, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
·        Die Bewerber müssen in Geldern wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und dürfen höchstens 69 Jahre alt sein.
·        Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
·        Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
·        Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (unter anderem Richter*innen, Rechtsanwälte*innen, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfende, Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdienende sollen nicht zu (Jugend-)Schöffen gewählt werden.

Soziale Kompetenzen
(Jugend-)Schöffinnen und -Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. „Das heißt, sie sollten das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können“, erläutert Gaby Voß. „Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.“

Jugenderziehung
Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen zudem über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Die Tätigkeit
Die ehrenamtlichen Richter*innen müssen Beweise würdigen, also die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann etwa aus der beruflichen Erfahrung und/oder einem gesellschaftlichen Engagement resultieren.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen oder einer Schöffin verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. „Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich“, macht Gaby Voß von der Stadt Geldern deutlich.

Gegenüber den Berufsrichterinnen und -richtern sind die (Jugend-)Schöffinnen und -Schöffen im Übrigen gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Gegen beide Schöffinnen oder Schöffen kann also niemand verurteilt werden.

Bewerbung
Personen, die sich für das Schöffenamt (in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene) bewerben möchten, können sich bis zum 15. April beim Bereich Ordnung der Stadt Geldern unter Tel.:02831/398-126 oder per E-Mail an gabriele.voss@geldern.de bewerben.

Personen, die sich für das Jugendschöffenamt bewerben möchten, können sich bis zum 30. April beim Bereich Jugend und Familie unter Tel.:02831/398-303 oder per E-Mail an pascal.brammen@geldern.de bewerben.

Formular
Ein Bewerbungsformular ist auch unter www.schoeffenwahl.de oder auf der Internetseite der Stadt Geldern unter www.geldern.de (Rathaus & Aktuelles  Pressemeldungen) zu finden.

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