Prof. Dr. Günter Krings MdB (Foto: Tobias Koch)
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Mönchengladbach. “Rund 52 Millionen Wahlberechtigte können bei der Sozialwahl bis zum 31. Mai die Zusammensetzung wichtiger Sozialparlamente in Deutschland bestimmen. Machen Sie mit und geben Sie Ihre Stimme für Rente und Gesundheit ab!”, ruft der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU) auf. “Die Stimmabgabe bei den Sozialwahlen ist eine Einflussnahme auf die Geschicke des Versicherungsträgers und kann sich auf  die Bereiche Finanzen, Rehabilitation, Personal und Organisation auswirken.”

“Als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern habe ich mich sehr dafür eingesetzt, dass die Sozialwahl jetzt auch digital möglich ist. Hier mussten wir einigen Widerstand überwinden. Aber angesichts der sehr geringen Wahlbeteiligung in der Vergangenheit müssen wir es einfacher machen, an der Sozialwahl teilzunehmen”, betont Krings. Der Bundestag hat festgelegt, dass die Online-Wahl bei der Sozialwahl 2023 ein Modellprojekt ist, an diesem können alle Krankenkassen teilnehmen, die sich dafür entschieden haben.

“Diese Wahl ist wichtig, da die gewählten Sozialparlamente wegweisende Entscheidungen für die Beitragszahler und nicht zuletzt für Rentnerinnen und Rentner treffen. Daher möchte ich alle Wahlberechtigen aufrufen, sich an der Wahl zu beteiligen und Ihre Stimme für Rente und Gesundheit abzugeben”, so Krings abschließend.

Hintergrund:

Nach der Bundestagswahl und der Europawahl ist die Sozialwahl die drittgrößte demokratische Abstimmung in Deutschland und seit 70 Jahren ein fester Bestandteil unserer Demokratie und findet alle sechs Jahre statt. Rund 52 Millionen Wahlberechtigte können bei der Sozialwahl bis zum 31. Mai die Zusammensetzung wichtiger Sozialparlamente in Deutschland bestimmen. Die Sozialwahl oder Sozialversicherungswahl ist die Wahl zu den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Sozialversicherungsträger in Deutschland. Sie findet alle sechs Jahre bei allen Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung statt. Die Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit wird ernannt. Die gewählten Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter treffen bei den Renten- und Krankenversicherungsträgern alle Grundsatzentscheidungen, beschließen die Haushalte und haben eine entscheidendes Mitspracherecht beim Leistungsangebot.

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