(Symbolfoto)
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Duisburg. Ein 22-jähriger Mann steht in dringendem Tatverdacht, am 3. Mai 2023 einen Mann, der sich zum Tatzeitpunkt als Beifahrer in einem Auto befunden hat, mehrfach mit einem Messer in den Oberarm gestochen zu haben. Der Geschädigte erlitt hierdurch mehrere Schnitt- und Stichverletzungen, ohne jedoch in Lebensgefahr geschwebt zu haben. Im Anschluss soll der Tatverdächtige zudem eine Frau unter Drohung mit dem Messer an der Verfolgung gehindert haben.

Das Amtsgericht Duisburg hat heute (5. Mai 2023) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Beschuldigten des Angriffs am Hamborner Altmarkt wegen des dringenden Tatverdachts der gefährlichen Körperverletzung in Tatmehrheit mit Nötigung erlassen. Der Beschuldigte wurde bereits heute Morgen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Duisburg in seinen Wohnräumlichkeiten vorläufig festgenommen und befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft.

Am Mittwochnachmittag (3. Mai 2023) war eine Vorführung des Mannes nach Einschätzung der Polizei zunächst nicht möglich gewesen, da es an einer ausreichenden Erkenntnis- und Beweismittellage bezüglich möglicher Haftgründe fehlte. Unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Duisburg konnten am Donnerstag (4. Mai 2023) weitere relevante Erkenntnisse zu dem Tatverdächtigen erlangt und damit der Haftgrund der Fluchtgefahr begründet werden.

Bereits am gestrigen Tage (4. Mai 2023) erfolgten auf mündlichen Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses Durchsuchungsmaßnahmen in den von dem Tatverdächtigen genutzten Räumlichkeiten. Beweisrelevante Gegenstände konnten nicht aufgefunden werden. Die Ermittlungen dauern an. (ots)

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