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Duisburg/Kempen/Gelsenkirchen. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat am Donnerstag (11. Mai) gemeinsam mit der Polizei Duisburg eine Razzia wegen des Verdachts des schweren Menschenhandels durchgeführt. Seit Anfang 2023 führen die Staatsanwaltschaft und die Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen zwei hauptbeschuldigte Männer, die über weitere Unterstützer verfügen.

Die Beamten vollstreckten zwei zuvor erwirkte Untersuchungshaftbefehle gegen einen 35- und einen 50-jährigen polnischen Staatsangehörigen. Eine 39 und eine 46 Jahre alte Frau (beide polnisch stämmig), sowie ein 33 Jahre alter Deutscher wurden vorläufig festgenommen. Insgesamt durchsuchten die Einsatzkräfte neun Objekte in Duisburg (7), Kempen (1) und Gelsenkirchen (1) und stellten u.a. Bargeld in vierstelliger Summe, geringe Mengen Betäubungsmittel, über 5000 Schachteln unversteuerte Zigaretten und umfangreiche Unterlagen sicher.

Schwerer Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Zwangsarbeit und gefährliche Körperverletzung sind insbesondere die Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft Duisburg erhebt. Konkret geht es um über 30 Geschädigte und eine mittlere sechsstellige Schadenssumme.

Die Hauptbeschuldigten sollen mindestens seit Juli 2022 gezielt und organisiert Arbeiterinnen und Arbeiter in Polen angeworben und ihnen in Duisburg eine gute Arbeitsstelle, angemessenes Gehalt sowie eine ordentliche Unterkunft versprochen haben. Die Realität sah anders aus: Kaum in Deutschland angekommen, sollen die Tatverdächtigen die polnischen Arbeitnehmer in Wohnungen mit desolaten hygienischen Zuständen untergebracht haben. Diese verfügten zudem teilweise weder über Strom noch Warmwasser. Gleichwohl mussten die Geschädigten hierfür horrende Mieten zahlen.

Die Tatverdächtigen sollen im weiteren Verlauf die vollständigen Gehälter der Geschädigten vereinnahmt haben, indem sie widerrechtlich alleinige Verfügungsgewalt über deren Konten erlangten. Sie sollen dies damit gerechtfertigt haben, dass die Landsmänner- und frauen wegen der Anreise, Unterkünfte sowie Transfers zur Arbeitsstelle Schulden begleichen müssten. Lediglich ein Taschengeld in Höhe von etwa 50 Euro im Monat soll ihnen laut aktuellem Ermittlungsstand gezahlt worden sein. Durch Strafen, für beispielsweise unbeantwortete Anrufe oder Verspätungen, soll sich der Schuldenberg der angeworbenen Arbeiter gesteigert haben. Auch zu Demütigungen und körperlichen Übergriffen soll es als Bestrafung mehrfach gekommen sein. Der gesamte Tagesablauf der Arbeiterinnen und Arbeiter soll zudem so reglementiert und kontrolliert gewesen sein, dass sie keine sozialen Außenkontakte aufbauen konnten und sich die Hilflosigkeit der Geschädigten auf diese Weise zunehmend verfestigte.

Die weiteren Ermittlungen und Auswertungen der sichergestellten Gegenstände zum gesamten Tatkomplex und dem bandenartigen Netzwerk sollen jetzt die Machenschaften aufhellen.

Den Geschädigten soll es mithilfe der Ermittler und des kriminalpolizeilichen Opferschutzes nun ermöglicht werden, regulär in einen Alltag zu finden und einer nunmehr bezahlten Arbeit in Deutschland nachzugehen. (ots)

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