(Foto: 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA)
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Köln. Der 1. FC Köln wurde am gestrigen Abend vom Internationalen Sportgerichtshof CAS darüber informiert, dass die Strafe im Fall Jaka Potocnik bis zum Berufungsurteil dem Antrag des FC folgend ausgesetzt wird. In erster Instanz war der FC am 29. März darüber informiert worden, dass die FIFA Dispute Resolution Chamber (DRC) den Club mit sofortiger Wirkung mit einer Transfersperre, die zwei Wechselperioden umfasst, belegt hatte.

Die Transfersperre gegen den FC kommt nach der Suspendierung der Strafe durch den CAS somit zunächst nicht zum Tragen. Das Gleiche gilt für das Urteil gegen Jaka Potocnik. Die viermonatige Spielsperre des Nachwuchsstürmers wird ebenfalls ausgesetzt.

Damit ist der FC in Vorbereitung auf die Saison 2023/24 handlungsfähig. Die bereits Anfang Januar erfolgte Verpflichtung von Leart Paqarada hat Bestand. Der Linksverteidiger darf im Sommer zum FC wechseln und erhält damit einhergehend auch eine Spielberechtigung.

Wann mit einem endgültigen Berufungsurteil des CAS zu rechnen ist, lässt sich derzeit noch nicht vorhersagen.

FC-Geschäftsführer Christian Keller sagt: „Die Entscheidung des CAS über die Aussetzung der Transfersperre ist wichtig für uns. Jetzt können wir im Rahmen unserer durch die wirtschaftliche Konsolidierung begrenzten Möglichkeiten auf dem Transfermarkt aktiv werden. Gleichzeitig wissen wir, dass die Strafsuspendierung nur ein erster Schritt zur Verhinderung der Transfersperre ist. Wir werden deshalb weiterhin hart daran arbeiten, das FIFA-Urteil komplett abzuwenden.“

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