Der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU) bei der Regierungsbefragung (Screenshot der Live-Übertragung: Büro Krings)
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Mönchengladbach. In der letzten Regierungsbefragung vor der Sommerpause hat der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU) Bundeskanzler Olaf Scholz mit mehreren Fragen zum Thema Schutz von Kindern vor Missbrauch und sexueller Gewalt konfrontiert. Krings kritisierte dabei die skandalöse Untätigkeit der Regierung im Hinblick auf eine europarechtskonforme Einführung von Mindestspeicherfristen von IP-Adressen.

Dazu erklärt Dr. Krings: „Am 23. Mai 2023 wurden die Zahlen kindlicher Gewaltopfer als Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2022 vorgestellt. Die Zahlen daraus sind erschreckend: Laut Bericht werden noch immer jeden Tag 48 Kinder Opfer sexueller Gewalt. Im Jahr 2022 gab es demnach insgesamt 42.075 Fälle bei der Herstellung, dem Besitz und der Verbreitung kinderpornographischen Materials. Das ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 7,4 %.

Diese Zahlen bedeuten ein gleichbleibend hohes Leid für wehrlose kindliche Opfer. Gewalt gegen Kinder zu unterbinden und sexuellen Missbrauch zu beenden, sind unsere obersten Prioritäten. Doch für erfolgreiche Ermittlungen brauchen wir den passenden rechtlichen Rahmen und die notwendigen Befugnisse. Darum bleibe ich dabei: Uns fehlt das entscheidende Instrument für unsere Ermittlungen, ohne dass wir sehr viele Missbrauchsfälle überhaupt nicht aufklären können: die Speicherung von Computer-IP-Adressen für wenige Wochen oder Monate. Häufig ist die IP-Adresse unser einziger Ermittlungsansatz, der überhaupt zum Täter führen kann. Kommen wir über die IP-Adresse nicht weiter, müssen Verfahren eingestellt werden – mit dem Risiko, dass noch andauernde Missbrauchstaten nicht unterbunden werden können.

Die Speicherung würde zentral bei den Internetunternehmen erfolgen und nur im Falle eines konkreten Verdachtes würde eine dieser Computeradressen überhaupt erst einem Anschlussinhaber zugeordnet werden. Europarecht und Grundrechtsschutz wären also für alle sicher gewahrt.

Auf meine Fragen an den Bundeskanzler, warum die Bundesregierung nicht endlich einen Gesetzentwurf vorlegt, gab es leider wieder nur ausweichende Antworten. Auch ein dreiviertel Jahr nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die die Zulässigkeit und Notwendigkeit dieser Ermittlungsmaßnahme klar festgestellt hat, tut die Regierung weiter nichts, um die Schwächsten unserer Gesellschaft zu schützen. Ich erwarte, dass das Thema Mindestspeicherfristen für IP-Adressen endlich zur Chefsache in dieser Bundesregierung gemacht wird.“

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