Anstrengende Monate liegen hinter den Fachbetrieben des SHK-Handwerks – und die Hängepartie beim Heizungsgesetz geht erst einmal weiter (Foto: amh-online)
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Krefeld/Mönchengladbach/Kreis Viersen/Rhein-Kreis Neuss. „Das Warten geht weiter – die Verunsicherung bleibt“: So kommentieren die Obermeister der SHK-Innungen in der Region die Entscheidung, das vieldiskutierte Heizungsgesetz erst im September im Bundestag zu beraten.

Anstrengende und arbeitsreiche Monate liegen hinter den Fachbetrieben des Sanitär- und Heizungshandwerks in der Region. Zum einen ist die Nachfrage nach Öl- und Gasheizungen sowie Wärmepumpen sprunghaft gestiegen – gleichzeitig sind die Geräte und Anlagen kaum zu bekommen. Die große Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger zeigt sich jedoch seit Langem auch am Informationsbedarf, mit dem die Handwerker konfrontiert sind: „Gefühlt erklären wir mindestens dreißigmal am Tag, was der aktuelle Stand beim Heizungsgesetz ist“, berichtet Michael Smeets, Obermeister der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Kreis Viersen, in der sich fast 160 Fachbetriebe zusammengeschlossen haben.

Daran dürfte die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erst einmal nichts ändern. „Die Hängepartie geht leider weiter – eine rechtssichere Beratung unserer Kunden über Modernisierungsoptionen bei der Heizung ist weiterhin unmöglich“, erklärt Willi Gobbers, Obermeister der SHK-Innung in Krefeld. Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf sollen ab 2024 Heizungen in Neubaugebieten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In anderen Gebieten dürfen Gasheizungen demnach auch nach dem 1. Januar 2024 noch installiert werden, sofern keine kommunale Wärmeplanung vorliegt und sie auf Wasserstoff umgerüstet werden können. Eine funktionierende Heizung muss nicht ausgetauscht und darf auch repariert werden, wenn sie defekt ist, so der Entwurf.

Die Experten aus dem SHK-Handwerk hoffen nun, dass die Politik die Zeit bis zum Herbst klug nutzt. „Wir brauchen ein stimmiges Gesamtpaket, das es uns als Handwerker ermöglicht, unseren Kunden verlässlich Rede und Antwort zu stehen und die Maßnahmen auch umsetzen zu können“, erläutert Willi Gobbers. Dazu gehörten auch angemessene Übergangsfristen und attraktive Förderbedingungen.

Um das Gebäudeenergiegesetz verbraucherfreundlich zu gestalten, fordern die Obermeister der Innungen ein Wahlrecht für die Kundinnen und Kunden. „Antragsteller sollten sich in der Zeit von der Verabschiedung des Gesetzes bis zum Start der neuen Förderbedingungen auch nachträglich für die jeweils bessere Förderung entscheiden können“, sagt Christoph Linden, Obermeister der SHK-Innung im Rhein-Kreis Neuss. Das könnte dazu beitragen, einen Stillstand im Markt zu verhindern.

Einig sind sich die Obermeister auch in einer weiteren Forderung: Die Maximalhöhe der förderfähigen Investitionskosten für den Heizungsaustausch solle auf 45.000 Euro festgelegt werden. Bisher sind nach dem Kompromiss in der Ampelkoalition nur noch 30.000 statt der ursprünglich geplanten 60.000 Euro vorgesehen. Michael Smeets mahnt allerdings eine praxisnahe und schnellere Abwicklung an: „Ein Förderantrag bei Wärmepumpen dauert drei Monate bis zur Bewilligung, und das Fördergeld fließt erst 26 Wochen, nachdem der Kunde die Handwerkerrechnung bezahlt hat. Das muss geändert werden.“

Auch Thomas Gütgens, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Niederrhein, hofft auf die Einsicht der Ampelkoalition. „Wir haben alle gesehen, was passiert, wenn ein solch komplexes Gesetz nicht die Zeit zur Beratung bekommt, die es braucht“, sagt er. Die Politik wäre gut beraten, in ihre Planungen „mehr Praxis und weniger Bürokratie“ einfließen zu lassen, so der Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft – das nutze auch den Betrieben vor Ort, „die sonst die Suppe auslöffeln müssen“.

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