Ansgar Heveling MdB (Foto: privat)
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Krefeld/Meerbusch/Kaarst/Jüchen/ Korschenbroich/Berlin. Während sich der Deutsche Bundestag in Berlin bereits in die Sommerpause verabschiedet hat, wird beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe noch verhandelt. Am Dienstag hat der Bundestagsabgeordnete Ansgar Heveling als Justiziar der Unionsfraktion zusammen mit dem Parlamentarischen Geschäftsführer Patrick Schnieder die Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Deutschen Bundestag vertreten. Es geht um die Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin.

„Es hat 2021 bei der Bundestagswahl in Berlin so eklatante Wahlfehler gegeben, dass das Vertrauen in die Integrität der Bundestagswahl stark erschüttert ist. Dass die Bundestagswahl in Teilen in Berlin wiederholt werden muss, ist klar. Wir als Union sind aber der Auffassung, dass der Umfang der Wiederholung größer sein muss als vom Wahlprüfungsausschuss des Bundestages beschlossen. Daher klagen wir vor dem Verfassungsgericht“, erläutert Ansgar Heveling den Antrag der Union.

Den ganzen Dienstag hat der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts daher über die Wahlprüfungsbeschwerde verhandelt und Experten angehört.

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