Die Gasleuchten im Hofgarten strahlen nach der Wiederherrichtung in neuem Glanz - 11.12.2017 (Archivfoto: © Landeshauptstadt Düsseldorf, Ingo Lammert)
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Düsseldorf. Hohe Energie- und Betriebskosten sowie der Klimaschutz erfordern eine Diskussion zur Regelung der öffentlichen Gasbeleuchtung nach dem Moratorium des Masterplans

Aktuell gibt es in Düsseldorf 51.400 strombetriebene Lichtpunkte und rund 13.800 Gasleuchten. Letztere stehen seit 2020 unter Denkmalschutz und machen bei der öffentlichen Beleuchtung einen Anteil von rund 21 Prozent aus. Die hohe Identifikation mit der historischen Gasbeleuchtung und das bürgerschaftliche Engagement mündete im Jahr 2020 im Ratsbeschluss Masterplan “Energieeffiziente und historische Straßenbeleuchtung inklusive Erhaltungsvorschlag für die Gasbeleuchtung” (OVA/011/2020). Der Masterplan sieht die Sanierung und den Erhalt von insgesamt 9.850 Gasleuchten vor. Doch seit diesem Beschluss haben sich die Rahmenbedingungen geändert. Die Auswirkungen der Energieknappheit und die damit verbundene Preissteigerung hatten deshalb zu einem Moratorium geführt: Der Rat der Landeshauptstadt hatte die Verwaltung im September 2022 beauftragt, die weitere Umsetzung des Masterplans für sechs Monate auszusetzen. Dieses Moratorium wurde im März 2023 bis zum 30. Juni 2023 verlängert, sofern bis dahin keine Neuregelung zum Umgang mit der Gasbeleuchtung durch den Rat beschlossen wurde.

Die Verwaltung hat drei unterschiedliche Szenarien zur Gasbeleuchtung erarbeitet, die nach der Sommerpause in den politischen Gremien beraten werden. Auch der Lenkungskreis, in dem unter anderem die Initiative Düsseldorfer Gaslicht, die Verwaltung und der Landschaftsverband Rheinland vertreten sind, wird am weiteren Planungsprozess beteiligt.

Dabei geht es um die Frage, wie viele mit Gas betriebenen Laternen sich die Landeshauptstadt Düsseldorf angesichts steigender Energiekosten, mit Blick auf die Klimaziele, zukünftiger Netzverfügbarkeiten und weiterer ökonomischer und ökologischer Aspekte noch leisten sollte. Als Grundlage für eine politische Entscheidung hat das für die Straßenbeleuchtung zuständige Amt für Verkehrsmanagement drei unterschiedliche Szenarien umfänglich ausgearbeitet und gegenübergestellt. Dabei kam ein kompletter Rückbau aller Gaslichtpunkte nicht in Betracht. Das wertvolle Kulturgut “Gaslaterne” soll im Stadtgebiet weiterhin sichtbar sein und die Wirkung und Atmosphäre des Gaslichtes an ausgewählten Orten in der Landeshauptstadt entfalten.

Folgende drei Szenarien wurden unter anderem in Hinblick auf die Betriebs- und Energiekosten, die Investitionskosten, Auswirkungen auf die Klimabilanz, den Naturschutz, Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit untersucht:

Im Szenario A “Erhalt gemäß Masterplan OVA/011/2020” werden 9.850 Gaslichtpunkte erhalten, 3.950 Gaslichtpunkte durch Stromlichtpunkte ersetzt und rund 1.000 Stromlichtpunkte als Ergänzungsbeleuchtung gebaut.

Im Szenario B “Erhalt in besonderen Quartieren” werden 4.550 Gaslichtpunkte mit Gasbetrieb erneuert und erhalten, 9.250 Gaslichtpunkte durch Stromleuchten bei teilweisem Erhalt der Leuchtenform ersetzt und circa 455 Stromlichtpunkte als Ergänzungsbeleuchtung gebaut.

Im Szenario C “Manufaktur” werden unter 1.000 Gaslichtpunkte erhalten, mehr als 12.800 Gaslichtpunkte durch Stromleuchten ersetzt und rund 100 Stromlichtpunkte als Ergänzungsbeleuchtung gebaut.

Hierzu einige vergleichende Eckdaten der drei Szenarien, bei allen besteht eine Ausgangsgröße von aktuell rund 13.800 Gaslichtpunkten:

Nach bestehendem Ratsbeschluss (Erhalt von 9.850 Gasleuchten, Szenario A) würden sich die Betriebs- und Energiekosten auf 9,4 Millionen Euro belaufen, verbunden mit einem Energieverbrauch von 45,3 Gigawattstunden (GWh) und einer CO2-Emission von 8.629 Tonnen – dies alles pro Jahr. Bei Szenario B (Erhalt von 4.550 Gasleuchten) fallen 4,99 Millionen Euro Betriebs- und Energiekosten an, bei 21,5 GWh Energieverbrauch und 4.114 Tonnen CO2-Emissionen. Im Szenario C Manufaktur (Erhalt von weniger als 1.000 Gasleuchten) sinken die Werte auf 2,1 Millionen Euro bei den Betriebs- und Energiekosten, beim Energieverbrauch auf 5,5 GWh und beim CO2-Ausstoß auf 1.090 Tonnen.

Aus Gründen der Stadtbildgestaltung können Teilmengen der Gasleuchtenmodelle jedoch in ihrer heutigen Form erhalten und mit Strom betrieben werden.

Unabhängig von der gewählten Energieform wird durch die nicht zu beeinflussende nationale Marktraumumstellung (Wechsel von L-Gas auf H-Gas) im Düsseldorfer Stadtgebiet der Austausch der vorhandenen Gasleuchten erforderlich. Dies erfordert eine zeitnahe Entscheidung bezüglich der notwendigen Anpassungen und damit Investitionen in die Gasbeleuchtung. Die Investitionskosten für den Austausch der Gasleuchten liegen über den finanziellen Aufwendungen für den jeweiligen Ersatz durch eine Strombeleuchtung.

Die Informationsvorlage “Gasbeleuchtung – Darstellung von drei Szenarien” wird ab August in den politischen Gremien beraten. So unter anderem am Mittwoch, 16. August, im Ordnungs- und Verkehrsausschuss, am Donnerstag, 17. August, im Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz sowie voraussichtlich am Donnerstag, 7. September, im Rat der Landeshauptstadt.

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