Ein Toter nach Verkehrsunfall in Bergheim am Donnerstagabend (Foto: Feuerwehr Bergheim)
Anzeigen

Bergheim. Ein tragisches Ende nahm am Donnerstagabend gegen 21.45 Uhr ein Verkehrsunfall an der Glescher Straße in Bergheim-Paffendorf. Nach einem Zusammenstoß zwischen einem PKW und einem Motorrad erlag der Zweiradfahrer seinen Verletzungen. Der Autofahrer wurde leicht verletzt. Die Einsatzstelle blieb mehrere Stunden voll gesperrt.

Beim Eintreffen der Feuerwehr hatten ein Arzt und ein Intensivpfleger, die zufällig an der Unfallstelle waren, bereits mit den Reanimationsmaßnahmen begonnen. Die Feuerwehr übernahm die Wiederbelebungsmaßnahmen zusammen mit dem Rettungsdienst und einem Notarzt. Trotz intensiver Rettungsversuche verstarb der Mann aufgrund seiner schweren Verletzungen an der Einsatzstelle. Der Autofahrer wurde von der Besatzung eines Rettungswagens und eines zweiten Notarztes versorgt. Er wurde leicht verletzt.

Die Feuerwehr sicherte die Einsatzstelle ab und stellte den Brandschutz sicher. Im Anschluss an die Rettungsmaßnahmen wurde die Einsatzstelle für die Unfallaufnahme der Polizei ausgeleuchtet. Des Weiteren säuberten die Feuerwehrleute die Straße.

Im Einsatz waren 20 Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst der Einheit Glesch/Paffendorf und der hauptamtlichen Wache unter der Leitung vom Brandamtmann Marcus Niß.

Das Verkehrsunfallaufnahmeteam der Polizei Düsseldorf war im Einsatz und unterstützte die Beamten der Polizei Rhein-Erft-Kreis. Die Einsatzkräfte sperrten die Unfallstelle für die Dauer der Unfallaufnahme und der Rettungsarbeiten bis 1.45 Uhr vollständig ab. Bei der Spurensicherung fanden die Uniformierten im Rucksack des 41-Jährigen Betäubungsmittel. Sie stellten unter anderem das Motorrad, das Auto, zwei Mobiltelefone, den Helm des Kradfahrers und einen Rucksack sicher. Rettungskräfte kümmerten sich um die Verletzten.

Die Beamten des Verkehrskommissariats haben die Ermittlungen zum Verkehrsunfall aufgenommen. Sie gehen unter anderem dem Hinweis nach, dass der Verstorbene keine gültige Fahrerlaubnis gehabt haben und das Krad nicht zugelassen gewesen sein soll. (ots)

Beitrag drucken
Anzeige