Dinslakens Bürgermeisterin Michaela Eislöffel (Foto: Ingo Lammert)
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Dinslaken. Die untere staatliche Verwaltungsbehörde gibt der Bürgermeisterin Michaela Eislöffel recht: Der Ratsbeschluss vom 06.06.2023 war rechtswidrig. Darin hatte der Stadtrat beschlossen, dass die Durchführung einer Beschäftigtenbefragung der städtischen Mitarbeiter erfolgen soll. Stellvertretend für die untere staatliche Verwaltungsbehörde gab der Landrat des Kreis Wesel nun in einem Beschluss vom 26.10.2023, der Verwaltungschefin recht. Zur Begründung führte die Aufsichtsbehörde aus, dass der „Rat mit seinem Beschluss vom 06.06.2023 seine Entscheidungskompetenz überschritten hat und der Beschluss damit rechtswidrig ist.“ Der Ratsbeschluss wurde damit aufgehoben und die sofortige Vollziehung der Aufhebung angeordnet.

Im Juni 2023 hatte der Stadtrat in der 18. Ratssitzung auf einen gemeinsamen Antrag von SPD, CDU, Grünen, UBV und Die Partei für die Durchführung einer Beschäftigungsbefragung in der Verwaltung gestimmt. Im Antrag wurden detailliert Vorgaben hinsichtlich Art und Umfang der Befragung gemacht und ein Mitspracherecht des Rates bei der Benennung der zu beauftragenden externen Beratungsagentur eingefordert. Der Vorschlag der Verwaltung – auch unter Verweis auf die hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel – eine Beschäftigtenbefragung im Rahmen der vom Rat im Juni 2022 beschlossenen Erstellung eines Personalentwicklungskonzepts einzubinden, wurde vom Rat mehrheitlich abgelehnt. Der Ratsbeschluss wurde von Bürgermeisterin Michaela Eislöffel als unvereinbar mit der Gemeindeordnung unter Darlegung der Rechtslage beanstandet. Gleichwohl verblieb der Rat in der Ratssitzung vom 26.09.2023 bei seinem Beschluss, so dass die Angelegenheit dem Landrat als Aufsichtsbehörde vorgelegt werden musste.

Bürgermeisterin Michaela Eislöffel hatte den Ratsbeschluss beanstandet, weil der Rat sich mit seiner Entscheidung über ihre Befugnisse als Bürgermeisterin hinweggesetzt und damit ihre Organisations- und Personalhoheit verletzt hat. „Klares Ziel ist die Erarbeitung eines zukunftsweisenden Personalentwicklungskonzeptes – das wurde im Rat auch so beschlossen. Ich bin verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung der gesamten Verwaltung und somit auch des Personals. Wir holen uns die Expertise eines externen Beratungsunternehmens ein und erarbeiten dieses notwendige Konzept systematisch und nachhaltig gemeinsam unter Einbeziehung der Führungskräfte und Mitarbeitenden. Mir ist bewusst, wie wichtig zufriedene und gut geförderte Mitarbeitende für eine Stadtverwaltung sind und deshalb ist es unsere Aufgabe, das Personal bestmöglich zu unterstützen und unsere Personalentwicklung auch zu evaluieren. Das ist jedoch Aufgabe der Verwaltungsspitze und nicht des Stadtrats.“

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