Alexia Meyer, Fachbereichsleiterin Pflege und Gesundheit bei der Caritas Kleve (Foto: Markus van Offern)
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Kleve/Rhein-Ruhr. Bereits im Mai 2023 hat der Bundestag das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. Zum 1. Januar 2024 gehen damit einige Änderungen einher. Alexia Meyer, bei der Caritas Kleve für den Fachbereich Pflege und Gesundheit verantwortlich, erklärt die wichtigsten Neuerungen.

 

2023 wurde mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz die Pflegeversicherung reformiert. Was bedeutet das für Patient:innen und pflegende Angehörige?

Alexia Meyer Das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz versucht, die Pflege zu Hause zu stärken, pflegende Angehörige zu unterstützen, Leistungen zu verbessern und finanzielle Belastungen für Menschen in Pflegeheimen zu begrenzen.

 

Welche Leistungsverbesserungen treten konkret in Kraft?

Alexia Meyer Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die in ihrer Wohnung oder in ihrem Haus von einem Angehörigen gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Darüber hinaus können sie Pflegesachleistungen wie Körper- oder Behandlungspflege von professionellen Pflegediensten beziehen. Beide Leistungen – das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen – erhöhen sich zum 1. Januar 2024 um jeweils fünf Prozent.

 

Gibt es auch Änderungen bei der stationären Pflege?

Alexia Meyer Ja, die Zuzahlungen der Pflegekassen für Pflegebedürftige in vollstationären Einrichtungen werden ebenfalls erhöht. Dadurch soll der Eigenanteil, den Pflegebedürftige erbringen müssen, reduziert werden. Diese Zuzahlungen richten sich nach der Dauer des Aufenthalts. Je länger ein Pflegebedürftiger in einer vollstationären Einrichtung ist, je höher ist auch der Beitrag.

 

Was ändert sich bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege?

Alexia Meyer Für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Pflegegrad 4 und 5 wird der Anspruch auf Verhinderungspflege von sechs auf acht Wochen verlängert. Zudem können die Leistungen der Kurzzeitpflege nun zu 100 Prozent in Verhinderungspflege umgewidmet werden. Die Voraussetzung, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vorher mindestens sechs Monate betreut haben muss, entfällt. Zum 1. Juli 2025 werden diese Änderungen auch unter einem neuen Paragrafen 42a SGB XI als „Entlastungsbudget“ für alle Anspruchsberechtigten eingeführt. Der Gesetzgeber möchte hier flexiblen Einsatz erleichtern und Hindernisse in den Nutzungsmöglichkeiten abbauen.

 

Wie funktioniert das neue Pflegeunterstützungsgeld für Berufstätige?

Alexia Meyer Das neue Gesetz sieht vor, dass das Pflegeunterstützungsgeld in Zukunft nicht mehr eine einmalige Leistung ist. Stattdessen haben berufstätige Familienmitglieder ab dem 1. Januar 2024 Anspruch auf bis zu 10 Tage jährlich. In dieser Zeit erhalten sie 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts von der Pflegekasse.

 

Welche Änderungen treten noch in Kraft?

Alexia Meyer Pflegebedürftige haben künftig das Recht, von ihrer Pflegekasse eine Aufstellung über alle in Anspruch genommenen Leistungen und die damit verbundenen Kosten zu erhalten. Diese Auskunft kann regelmäßig angefordert werden, um Transparenz über die finanzielle Unterstützung zu gewährleisten. Darüber hinaus wird es ab Juli 2024 für Pflegebedürftige einfacher, in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen aufgenommen zu werden, wenn die jeweilige Pflegeperson selbst eine solche Einrichtung aufsuchen muss. Die Kosten für die Mitaufnahme des Pflegebedürftigen werden von seiner Pflegekasse übernommen.

 

Wie bewertet die Caritas Kleve als ein großer Anbieter von ambulanten Pflegeleistungen im nördlichen Kreis Kleve das neue Gesetz?

Alexia Meyer Leider sind die Impulse dieser Pflegereform immer noch nicht ausreichend, um den nötigen Strukturwandel voranzutreiben. Persönlich finde ich die Zusammenlegung der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zum Entlastungsbudget eine sehr gute Sache. Für viele Betroffene bedeutet das neben einer Vereinfachung auch eine Erhöhung im Bereich der Betreuungsleistungen. Auch die Anpassungen für berufstätige Menschen, die einen Angehörigen pflegen, sind sehr zu begrüßen. Hier könnte allerdings der bürokratische Aufwand eine zu große Hürde sein.

 


Info – Caritas informiert zum PUEG

Wer Fragen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hat, kann sich gerne weiter auf der Homepage https://www.caritas-kleve.de/ informieren.

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