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Kreis Wesel/Düsseldorf. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Kreisverwaltung darüber informiert, dass inzwischen mehrere Klagen sowie Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes gegen die Allgemeinverfügung zur Entnahme der Wölfin GW954f eingegangen sind.

Das Gericht hat erwartungsgemäß entschieden, den Vollzug dieser Allgemeinverfügung vorläufig auszusetzen. Der Kreis Wesel hat sich dagegen entschieden, gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen, da er davon ausgeht, dass das Oberverwaltungsgericht keine andere Entscheidung fällen würde.

Eine inhaltliche Bewertung der Allgemeinverfügung wird das Verwaltungsgericht Düsseldorf in den kommenden Wochen vornehmen.

Damit ist die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel vorläufig ausgesetzt und die Wölfin GW954f darf vorerst nicht entnommen werden.

Die Kreisverwaltung wird sachstandsbezogen weiter informieren.

Die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel ist einsehbar unter https://www.kreis-wesel.de/de/presse/amtsblatt-des-kreises-wesel-48.-jahrgang-nummer-48/.

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