Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan IV startet am 8. Januar (Foto: © Landeshauptstadt Düsseldorf)
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Düsseldorf. Menschen in Düsseldorf, die von Verkehrslärm an Straßen, Eisenbahnlinien oder durch den Flughafen betroffen sind, können ab Montag, 8. Januar, an der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans teilnehmen.

“Der Lärmaktionsplan LAP ist das kommunale Steuerungskonzept zur Bekämpfung der Lärmbelastung vor Ort. Mit dem anstehenden Lärmaktionsplan IV werden Maßnahmenschwerpunkte zur Lärmreduzierung für die nächsten Jahre festgelegt. Das Votum der betroffenen Bürgerinnen und Bürger hat besonderes Gewicht, weil diese die Situation schließlich aus eigener Erfahrung kennen. Durch die Teilnahme an der Befragung können die Menschen Einfluss nehmen, wie die Prioritäten etwa bei Fahrbahnsanierungen, Rasengleisen, der Förderung von Lärmschutzfenstern oder Tempo 30 gesetzt werden”, betont Jochen Kral, Beigeordneter für Mobilität und Umwelt. Eine gute Resonanz aus der Bevölkerung erhöhe auch das Gewicht des Lärmaktionsplans in der öffentlichen Wahrnehmung.

Von Montag, 8. Januar, bis Sonntag, 4. Februar, können Bürgerinnen und Bürger im Beteiligungsportal NRW lärmbelastete Orte und deren Quellen in Düsseldorf melden sowie Vorschläge zur Lärmbekämpfung machen. Die Internetadresse lautet https://beteiligung.nrw.de/portal/duesseldorf/beteiligung/themen/1004826. Wer nicht über einen Internetzugang verfügt, dem wird unter der Telefonnummer 0211-8925077 im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz geholfen.

Informationen wie Lärmkarten, Betroffenheitsanalysen und Grundlagen zur Lärmaktionsplanung stellt die Stadtverwaltung begleitend zur Verfügung. Auch werden Maßnahmen aufgezeigt, die in den vergangenen Jahren bereits ergriffen wurden. All dies ist zu finden auf www.duesseldorf.de/laerm.

Nach der Öffentlichkeitsbeteiligung wertet die Stadtverwaltung alle Rückmeldungen aus. Die Ergebnisse fließen ein in den Entwurf des neuen Lärmaktionsplans. In Kraft treten soll der neue Lärmaktionsplan IV im 4. Quartal 2024.

Der rechtliche Rahmen
Die EU-Umgebungslärm-Richtlinie setzt den Rahmen für ein europaweit einheitliches Vorgehen: Seit 2007 ist regelmäßig alle fünf Jahre der Umgebungslärm zu ermitteln, zu kartieren und darauf aufbauend unter Mitwirkung der Bevölkerung ein Minderungskonzept zu entwickeln und fortzuschreiben. Darunter fasst die EG-Umgebungslärmrichtlinie Lärm, der durch Straßenverkehr, Schienenverkehr und Flugverkehr entsteht, sowie den Lärm, der von Industrie- und Hafenanlagen ausgeht. Diese Lärmarten sind Gegenstand des Lärmaktionsplans.

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