(Foto: Duisburger Verkehrsgesellschaft AG)
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Duisburg. Am Samstagabend, 6. Januar, wurde an der Haltestelle „Marxloh Pollmann“ in Duisburg-Marxloh ein Busfahrer von einem Fahrgast in einer Straßenbahn der Linie 903 angegriffen. Der Busfahrer war auf dem Weg zur Haltestelle „Marxloh Pollmann“, wo er seinen Dienst auf der Linie 906 aufnehmen wollte. Als er Jugendliche dabei beobachtete, wie sie an einer Straßenbahn der Linie 903 versuchten eine Tür aufzutreten, schritt er ein. Daraufhin schlug einer der Jugendlichen den Fahrer unvermittelt ins Gesicht. Der Fahrer wurde durch den Angriff leicht verletzt. Die DVG hat umgehend reagiert und Strafanzeige gestellt. Die Polizei wurde hinzugezogen und hat ihre Ermittlungen aufgenommen. Außerdem werden die Videodaten gesichtet.


Die Polizei sucht Zeuginnen und Zeugen des Vorfalls:

Die Polizei sucht Zeugen, die Angaben zu dem Unbekannten machen können. Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 34 unter der Rufnummer 0203 2800 entgegen.

Beleidigungen und Bedrohungen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DVG häufen sich, körperliche Übergriffe sind in der Regel Einzelfälle. Die Tendenz solcher Angriffe auf Beschäftigte der DVG ist jedoch steigend. Hinzu kommt eine Vielzahl an Vorfällen, wobei das missbräuchliche Ziehen der Notbremse sowie sogenannte „Türaufrisse“, bei denen die Türen während der Fahrt von innen auf- oder beim Abfahren der Bahn von außen eingetreten werden, Gefahrensituationen bedeuten. Abgesehen von der Sachbeschädigung sind beide Vergehen für alle Fahrgäste wegen des abrupten Bremsvorgangs gefährlich und auch in anderer Hinsicht ärgerlich: Weil zunächst die Funktionsfähigkeit der Türanlage überprüft und sichergestellt sein muss, führen diese Fälle zu deutlichen Verspätungen.

Die DVG geht konsequent gegen Gefährdungen aller Art vor und wird dabei von ihren juristischen Rechten Gebrauch machen. Im Rahmen der Beförderungsbedingungen NRW haben Verkehrsunternehmen die Möglichkeit, Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder auch für andere Fahrgäste darstellen, von der Beförderung auszuschließen. Von diesem Recht wird die DVG Gebrauch machen und ein Beförderungs- beziehungsweise Hausverbot aussprechen, das neben der Nutzung der Fahrzeuge auch das Betreten der Betriebsanlagen umfasst.

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