(v.l.n.r.): Christoph Krafczyk (Innenstadtmanagement), Beate Wandelt (JVA Leiterin), Verena Reuter (Stadt Castrop-Rauxel), Anika Schäfer (JVA), Peter Schielke (JVA)) (Foto: Stadt Castrop-Rauxel)
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Castrop-Rauxel. Einstimmig hatte der Stadtrat 2023 der Beteiligung am Förderaufruf „Zukunftsfähige Innenstadt und Ortszentren Nordrhein-Westfalen“ zugestimmt. Nun ist klar, die Stadt hat den Zuschlag bekommen, das Innenstadtmanagement kann fortgesetzt werden. Knapp 643.000 Euro sollen 2024 bis 2026 in der Castroper Altstadt für die Bekämpfung des Leerstandes, die Steigerung der Aufenthaltsqualität und die Förderung von Fassadenbegrünungen fließen. Dabei unterstützt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen mit einer Förderquote von 80 Prozent.

Durch den Förderungsvorgänger „Sofortprogramm Innenstadt 2020“ konnten in der Altstadt bereits einige Ladenlokale angemietet werden. Ausschlaggebend war und ist dabei, dass ein Teil der Mietkosten durch die Landesförderung abgedeckt wird. Die Stadt tritt dabei als Mieter auf, untervermietet an die Ladennutzer und trifft über ein Innenstadtmanagement Absprachen mit den Vermietern der Leerstände – so tragen Eigentümer, Gewerbetreibende und die Stadt Castrop-Rauxel gemeinschaftlich den Impuls zur Wiedervermietung leerstehender Ladenlokale. Ziel ist, dass Eigentümer und Gewerbetreibende sich nach der Unterstützungsphase auf eine Fortführung einigen. Dieses Prinzip zeigt sich zum Beispiel in der Fortführung des „Knastladens“ nach Ende der Förderlaufzeit. Das landesweit einzigartige Geschäft „Knastladen“, das durch die Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel (JVA) als Ergänzung zum Onlineshop www.knastladen.de angemietet wurde, bleibt der Castroper Altstadt auch 2024 erhalten.

Beate Wandelt, Leiterin der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel, freut sich über die Chance, den Knastladen zunächst unter Förderbedingungen getestet zu haben: „Die Förderung des Landes und der Stadt Castrop-Rauxel ermöglichte es uns, ein weiteres Angebot im Rahmen unserer Arbeit im Strafvollzug zu testen. Ohne diese Fördermöglichkeit wären wir den Schritt von einem reinen Online-Shop zu einem Geschäft zum Anfassen und Ausprobieren vermutlich nicht gegangen. Viele Kundinnen und Kunden haben uns dabei auch gesagt, dass sie den Laden als eine Bereicherung für den Handel in der Altstadt sehen.“ Der Leiterin der JVA ist aber auch wichtig, dass die Einrichtung positiv im Bewusstsein der Menschen in Castrop-Rauxel wahrgenommen wird und die Insassen im offenen Vollzug durch die Tätigkeit im Knastladen wertvolle Erfahrungen für die Wiedereingliederung sammeln können.

Neben dem Knastladen konnten weitere Anmietungen wie unter anderem der DRK Kleiderladen und Jugendtreff fortgeführt werden. Andere Mieter ließen sich nach Ende der Förderung in Castrop-Rauxel an neuer Stelle nieder, wie Gelb Solar im Erinpark. Das zuvor genutzte Ladenlokal in der Münsterstraße wurde bereits neu vermietet.

„Dass in der Innenstadt nach wie vor Bedarf für ein Innenstadtmanagement besteht, zeigt die Entwicklung seit 2021. Erfreulich ist, dass auch mit Hilfe des ‚Sofortprogramms Innenstadt‘ längere Leerstände wiedervermietet werden konnten, zugleich entstehen jedoch auch durch Geschäftsaufgaben neue Leerstände, sodass die Gesamtzahl der Leerstände bisher auf einem konstanten Niveau verbleibt“, erläutert Stadtbaurätin Lenort. Mit der Zuteilung der Fördermittel kann die Arbeit des Innenstadtmanagements in den kommenden drei Jahren fortgeführt werden.

Während der kurzen Übergangsphase zwischen dem bisherigen und dem neuen Förderprogramm kann die E-Mailadresse: ladenlokal@innenstadt-castrop.de genutzt werden.

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