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Mülheim an der Ruhr. Der neue Mietspiegel für Mülheim an der Ruhr liegt vor – er gilt seit dem 1. Januar 2024 für die kommenden zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2025 und ersetzt damit den Mietspiegel 2022. Mülheimer Mietenden wie auch Vermietenden steht damit weiterhin ein objektives Instrument zur Verfügung, um einschätzen zu können, welche Miete für freifinanzierte Wohnungen unter Berücksichtigung von Art, Größe, Baujahr, Ausstattung und Lage angemessen ist. Einvernehmlich haben alle Mitglieder des Arbeitskreises Mülheimer Mietspiegel (dazu gehören: Stadt Mülheim an der Ruhr; Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Mülheim an der Ruhr e.V.; Mieterbund Rhein-Ruhr e.V.; Mieterschutzbund Mülheim und Umgebung e.V.; Mülheimer Wohnungsbau eG; Ring Deutscher Makler Bezirksverband Essen e.V.; Service-Wohnungsvermietungs- und –baugesellschaft mbH sowie Vivawest Wohnen GmbH) dem vom Bochumer Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung (InWIS) – auf Basis einer repräsentativen Datenerhebung – erarbeiteten Mietenmodell zugestimmt. Mitte vergangenen Jahres wurden zur Datenerhebung rund 5400 Eigentümer*innen von zufällig ausgewählten Gebäuden mit Mietwohnungen oder vermieteten Eigentumswohnungen befragt.

Der Mülheimer Mietspiegel 2024 beruht auf einer sehr breiten Datengrundlage. Ausführliche Angaben von rund 6.700 Wohnungen sind in die Berechnungen zur Mietspiegel-Erstellung eingegangen. Die Anzahl der berücksichtigten Wohnungen konnte somit erneut erhöht werden. Dazu hat beigetragen, dass die Teilnahme an der Erhebung nach dem Inkrafttreten des Mietspiegelreformgesetzes seit Mitte 2022 verpflichtend ist.

Gegenüber der letzten Erhebung zum Mietspiegel 2020 hat sich die durchschnittliche Nettokaltmiete in der Stadt Mülheim an der Ruhr pro Quadratmeter über alle Ausstattungsmerkmale, Baualtersbereiche und Modernisierungsmaßnahmen hinweg von 6,38 Euro auf 6,84 Euro erhöht. Das entspricht einer Steigerung von 7,2 Prozent insgesamt und einem durchschnittlichen Zuwachs von 1,76 Prozent pro Jahr. Die ortsübliche Vergleichsmiete ist in Mülheim an der Ruhr zwar etwas stärker gestiegen als in den Vorjahren – zwischen 2016 und 2020 betrug die jährliche Steigerungsrate rund 1,5 Prozent pro Jahr – doch der Anstieg ist eher moderat verlaufen.

In seiner grundsätzlichen Struktur orientiert sich der neue Mietspiegel an seinen bewährten Vorgängern aus den vergangenen Jahren. Die auffälligste Neuerung ist die Gliederung der Mietspiegeltabelle in nur noch sechs statt bisher sieben Baualtersklassen. Gebäude und Wohnungen, die von 1949 bis 1962 und von 1963 bis 1974 errichtet wurden, sind im aktuellen Mietspiegel in einer Baualtersklasse zusammengefasst.

Die Einteilung des Mülheimer Stadtgebietes in fünf Wohnlagen, die mit der Erhebung für den Mietspiegel 2020 neu eingeführt wurde, hat sich in der Anwendung bewährt. Die Wohnlagen orientieren sich unter anderem an objektiven Kriterien wie beispielsweise die infrastrukturelle Anbindung, Nahversorgung, Nähe zu Naherholungs- und Grünflächen sowie Lärmbeeinträchtigung. Für die unterschiedliche Wohnlage von Wohnungen konnten aus den vorliegenden Daten Einflussbeiträge auf die Miethöhe statistisch fundiert abgeleitet werden.

Ein direkter Vergleich der Tabellenwerte mit früheren Mietspiegeln ist aufgrund der geänderten Referenzklasse bei den Wohnlagen und Veränderungen bei Zu- und Abschlagsmerkmalen nicht möglich.

Der neue Mietspiegel ist „qualifiziert“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches: Er bietet nicht nur ein transparentes und verlässliches Abbild darüber, wie hoch Mülheims Mieten wirklich sind und ob die jeweils vereinbarte Miete einer Wohnung angemessen ist. Der Mietspiegel dient außerdem als Begründung bei Mieterhöhungsverlangen oder Prüfungen der Angemessenheit gezahlter Mieten. Auch vor Gericht ist der Mietspiegel das Beweismittel „erster Wahl“, da widerlegbar vermutet wird, dass ein qualifizierter Mietspiegel die „ortsübliche Vergleichsmiete“ im Sinne des Paragrafen 558d Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch wiedergibt. Damit ein Mietspiegel als „qualifiziert“ gelten kann, muss er zum einen besonders hohen wissenschaftlichen Ansprüchen genügen. Zum anderen muss er von Interessensvertreter*innen beider Parteien – also Mietende- und Vermietendeseite – anerkannt werden. Beide Bedingungen erfüllt der neue Mietspiegel für das Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr.

Der neue Mietspiegel 2024 für Mülheim an der Ruhr ist ab sofort kostenfrei als Download im Internet unter folgendem Link erhältlich: http://mietspiegel.muelheim-ruhr.de. Darüber hinaus bietet die Stadt unter der genannten Adresse auch die Möglichkeit, schnell und einfach die Zuordnung von Wohnungen zu den im Mietspiegel dargestellten Wohnlagen zu prüfen.

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