Die Anschlussstelle Bonn-Bad Godesberg der Autobahn 562 (Foto: Giacomo Zucca/Bundesstadt Bonn)
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Bonn. Anlässlich des Jubiläums “75 Jahre Grundgesetz” im Jahr 2024 bekommt Bonn einen „Platz des Grundgesetzes“. Als Teil der Bonner Feierlichkeiten wird das Gelände der Anschlussstelle Bonn-Bad Godesberg der Autobahn 562 im Rahmen einer gemeinsamen Einweihung mit der Autobahn GmbH des Bundes, bei der die Zuständigkeit für die Benennung der Fläche liegt, den Namen „Platz des Grundgesetzes“ erhalten.

Darüber informiert die Stadtverwaltung in einer Mitteilungsvorlage an die Bezirksvertretungen Bonn und Bad Godesberg.

Die Benennung ist für Mittwoch, 22. Mai 2024, mit einem offiziellen Akt vor Ort vorgesehen. „Mit der Widmung eines repräsentativen Ortes soll der Bedeutung Bonns als Verfassungsstadt der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft Ausdruck verliehen werden. Denn Bonn ist die Wiege des Grundgesetzes“, sagt Bonns Oberbürgermeisterin Katja Dörner.

Die Anschlussstelle Bonn-Bad Godesberg erscheint dafür besonders geeignet. Die Stadt Bonn hat sich dort zu einer repräsentativen Gestaltung des Geländes verpflichtet. Die bei vielen Bonner*innen und Passant*innen bekannte Stadtschmuckanlage mit 200 Fahnenmasten für herausragende, internationale Anlässe (wie das Hissen von Flaggen der Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen anlässlich internationaler Anlässe) bildet einen eindrucksvollen Rahmen.

Ursprünglich wurde dieses Gelände landläufig „Platz der Vereinten Nationen“ genannt. Dieser Name gehört allerdings seit einigen Jahren zu dem Platz vor dem UN-Campus, zwischen den Gebäudeteilen des World Conference Center Bonn. Daher wird die Benennung des Geländes der Anschlussstelle Bonn-Bad Godesberg der BAB A 562 mit „Platz des Grundgesetzes“ auch zu einer Klarheit in der Kommunikation und Orientierung in Bonn führen.

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